Rundschreiben 200123

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Neu: Maschineller Datenaustauch SVLFG mit HIT!

Zur Entlastung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und deren Mitglieder wird seit Jahren ein maschineller Datenaustausch mit den Flächendaten der Förderverwaltung praktiziert (sog. In-VeKoS-Abgleich). Wie die SVLFG mitteilt, wird beginnend ab 2021 rückwirkend für das Jahr 2020 zusätzlich deutschlandweit ein Rinderdatenabgleich mit der HIT-Datenbank durchgeführt werden.

Die Tierhalter sollten bereits zu Beginn dieses Jahres prüfen, ob der in der HIT-Datenbank gemeldete Tierbe­stand vergleichbar ist mit den Tierbestandsmeldungen, die gegenüber der SVLFG abgegeben wurden.

BUND lädt Landwirte zum Gespräch ein

Bundesweit protestieren Landwirte seit einigen Monaten gegen Auflagen, die aus ihrer Sicht unangemessen sind. Gleichzeitig weisen Umwelt- und Naturschutzverbände auf ein dramatisches In­sektensterben und Umweltbelastungen hin. In diesem Zusammenhang gibt es gegenseitig Vorwür­fe, die in der Sache nicht weiterführen. Wenn es hier zu einer Trendwende kommen soll, geht das nur gemeinsam. Miteinander reden ist immer besser als übereinander.

Aus diesem Grund lädt die Kreisgruppe Rotenburg des BUND interessierte Landwirte zu einem Gespräch ein. Es wird keine Tagesordnung vorgegeben. Es können alle Themen diskutiert werden, die es im zweifellos vorhandenen Spannungsfeld Landwirtschaft/Naturschutz gibt: Düngeverord­nung, Nitratbelastung, Insektensterben, grüne Kreuze, Glyphosat, Blühflächen, mangelnde Wert­schätzung, Wolf, Klimaschutz, Gewässerbelastung, mögliches Volksbegehren zur Artenvielfalt usw.

Bereits beim Mahnfeuer Anfang Dezember in Rotenburg hat der BUND dieses Gespräch ange­kündigt. Das Treffen findet am 31. Januar im Ratssaal in Rotenburg statt. Beginn ist um 19:00 Uhr. Einige Exemplare des vom BUND mit herausgegebenen Insektenatlas liegen zur Mitnahme aus. Angedacht ist ein weiteres Gespräch mit Landwirten im Nordkreis.

Pressekontakt: Manfred Radtke, BUND Rotenburg, Tel. 04261/69 67

E-Mail:manfred.radtke@bund.net; Web: http://rotenburg.bund.net

BUND – Pressemitteilung vom 22.01.2020

Tiere fressen Wiesen und Weiden kahl – Futter für Milchkühe knapp

Die trockenen Jahre und der milde Winter haben in vielen niedersächsischen Regionen eine Massenvermehrung von Feldmäusen verursacht. Die Nagetiere richten erheblichen Schaden an der Grasnarbe an. Nach Umfragen des Landvolk-Pressedienstes sind in Niedersachsen bis zu 150.000 Hektar Wiesen und Weiden betroffen. „Für reine Grünlandbetriebe ist das eine echte Katastrophe“, schildert Dr. Karsten Padeken, Vorsitzender im Grünlandausschuss des Landvolkes Niedersachsen. Nach seiner Beobachtung befinden sich auf jeder zweiten Wiese oder Weide Tausende von Mäusen. Auf diesen Flächen haben sich die unterirdisch wühlenden Mäuse so stark vermehrt, dass sie einen Totalschaden verursachen. Sie fressen das Gras, aber auch Wurzeln ab, die Pflanzen sterben bei trockenem Wetter sofort ab. Die betroffenen Wiesen und Weiden werden völlig braun und sehen aus wie eine Steppenlandschaft. „Auf diesen Weiden wächst einfach kein Futter mehr, die Landwirte können dort im Frühjahr kein Gras für den kommenden Winter ernten, sie können auch ihre Kühe nicht auf die Weide schicken“, schildert Padeken. Für die betroffenen Tierhalter ist dies katastrophal, da die Futtervorräte für die aktuelle Winterfütterung nach zwei Trockenjahren schon jetzt kaum noch ausreichen. Besonders betroffen sind reine Grünlandbetriebe, die keinen Mais als Alternative anbauen können. Die Tierhalter müssen im Zweifel ihre Tierbestände reduzieren, da die Futterbasis jetzt zur Neige geht. Nach den wirtschaftlich schwierigen Jahren mit Nässe im Jahr 2017 sowie Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 sind die Milchbauern in vielen Gebieten nun im vierten Jahr von unvorhersehbaren Problemen betroffen. „Für einige Betriebe haben die Mäuseschäden ein Ausmaß angenommen, das ihre Existenz akut bedroht“, verdeutlicht Padeken.

Die Massenvermehrung der Feldmäuse mit Aufkommen von bis zu mehreren tausend Tieren auf einem Hektar Fläche wurde durch den milden Winter eindeutig begünstigt. Die Tiere wandern in bislang nicht betroffene Flächen ab, wenn ihre Nahrungsgrundlage zur Neige geht. Mit einer Bodenbearbeitung der zerstörten Grasnarbe lassen sich die Tierzahlen deutlich eindämmen. Mit Neuansaaten müssen die Landwirte dann zum Vegetationsbeginn ihre Wiesen und Weiden für das Frühjahr wiederherrichten, damit sie dort überhaupt noch die Chance auf eine Futternutzung ab Jahresmitte haben. Damit verbunden ist ein erheblicher finanzieller Aufwand. Zuletzt war eine solche Massenvermehrung von Mäusen in den siebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts beobachtet worden.

(LPD 05/2020)

Richtlinie Wolf

„Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen“

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist ab dem 1. Januar 2020 als Bewilligungsstelle für die Förderung von wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen und die Gewährung von Billigkeitsleistungen bei Nutztierrissen zuständig.

Obwohl sich die Wölfe im Wesentlichen von Wildtieren ernähren, kommt es doch hin und wieder zu Nutztierschäden und dadurch zu Konflikten mit Tierhaltern. Um diese Konflikte zu mindern und um in der Bevölkerung die Akzeptanz für diese zurückkehrende Tierart zu fördern, hat das Niedersächsische Umweltministerium die „Richtlinie Wolf“ erlassen. Diese sieht sogenannte „Billigkeitsleistungen“ zum finanziellen Ausgleich bei Nutztierschadensfällen vor und bietet finanzielle Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden. Formulare zur Beantragung von Billigkeitsleistungen bei Nutztierschadensfällen werden nach amtlicher Feststellung des Wolfes als Verursacher des betreffenden Nutztierrisses weiterhin direkt dem jeweiligen Nutztierhalter zugesandt.                                        

 Präventionsanträge zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen im Rahmen der Richtlinie Wolf

Unterstützung von Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden

Durch die Richtlinie Wolf wird ein Beitrag zum Schutz vor dem Wolf geleistet. Sie sieht neben dem anteiligen finanziellen Ausgleich bei Nutztierrissen insbesondere auch die finanzielle Unterstützung der Nutztierhalter bei Präventionsmaßnahmen vor. So wird die vorsorgliche Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden finanziell bezuschusst. In der Regel werden Maßnahmen zum Herdenschutz für die durch Wölfe besonders gefährdeten Nutztierarten Schafe, Ziegen und Gatterwild gefördert. Zur Herstellung eines wolfsabweisenden Grundschutzes zählt hier die Errichtung elektrisch geladener Nutzgeflecht- oder Litzenzäune mit einer Mindesthöhe von 90 cm oder Festzäune aus Knotengeflecht oder Maschendraht mit einer Mindesthöhe von 120 cm und zusätzlichem Untergrabeschutz. Bei Gatterwild werden Wildzäune aus Knotengitter oder Maschendraht mit einer Mindesthöhe von 180 cm und zusätzlichem Untergrabeschutz angesetzt. Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Rinder oder Pferde ist in Einzelfällen möglich: im Falle eines amtlich bestätigten Wolfsrisses für den direkt betroffenen Betrieb im Sonderfall auch für umliegende Betriebe: Wenn drei amtlich bestätigte Wolfsübergriffe auf Rinder oder Pferde innerhalb von 12 Monaten in einem Umkreis von 30 km auftreten, werden in dem jeweiligen Gebiet für die entsprechende Tierart Herdenschutzmaßnahmen gefördert. 

Weitere Einzelheiten zur Beantragung und Förderung von Präventionsmaßnahmen sind dem Website der Landwirtschaftskammer zu entnehmen.

Quelle Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Webcode 01036223 & 01036209

Otte-Kinast und Lies fordern vom Bund Änderung der Düngeverordnung

Niedersachsen fordert die Bundesregierung auf, den Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung (DüV) in einigen Punkten anzupassen. In einer gestern (15. Januar 2020) vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium versendeten Stellungnahme, die mit dem Niedersächsischen Umweltministerium gemeinsam erarbeitet wurden, heißt es: „Die geplanten Änderungen der Düngeverordnung sind zum Teil nicht zielgenau, kontrollierbar oder im praktischen Vollzug umsetzbar.“ Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies sind sich einig: „Der Grundwasserschutz ist äußerst wichtig. Die berechtigten Interessen der Landwirte dürfen dabei jedoch nicht aus dem Blick geraten. An diesem Punkt muss der Bund nachjustieren.“ Mit einer zwischen ihren Häusern abgestimmten Position wenden sie sich an das Bundeslandwirtschaftsministerium:

Niedersachsen fordert den Bund auf, bei folgenden Punkten nachzusteuern:

  1. Vermeidung einer Regelungslücke in Bezug auf 170 kg N-Obergrenze
  2. Stärkere Verwirklichung des Verursacherprinzips bei der Ausweisung „Roter Gebiete“; unter anderem Ausnahme des Dauergrünlandes von der Pflicht zur Düngereduzierung um 20 Prozent
  3. Stärkere Berücksichtigung trinkwasserschutzfördernder Bewirtschaftung

In der 18-seitigen Stellungnahme schlägt die Landesregierung daneben zahlreiche weitere aus fachlicher Sicht notwendige Anpassungen und Ergänzungen vor.

Erläuterung

Punkt 1: Im Referentenentwurf ist vorgesehen, dass die Landwirte den Nährstoffvergleich nicht mehr liefern müssen. Aus niedersächsischer Sicht fehlt dadurch die Dokumentationspflicht in Bezug auf den Nährstoffanfall aus der Tierhaltung eines Betriebes und damit ein wichtiges Instrument für ein landesweites Monitoring der Emissionssituation. Die Betriebe sollten weiterhin verpflichtet sein, den bei ihnen anfallenden Wirtschaftsdünger zu dokumentieren. Niedersachsen habe deshalb eine Verordnung über Meldepflichten für Nährstoffvergleich und Düngebedarfe erlassen (NDüngMeldVO, Nds. GVBl. Nr. 17/2019 vom 01.10.2019), die am 2. Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Gleichzeitig wurde das Meldeprogramm ‚Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen‘ (ENNI) aktiviert, welches eine Erfassung ermöglicht. Punkt 2: Niedersachsen fordert die Bundesregierung auf, zur Ausweisung der „Risikogebiete“ – der so genannten „Roten Gebiete“ – zusätzlich die Möglichkeit nach dem Verursacherprinzip stärker in den Fokus zu rücken. Dafür muss es möglich sein, Daten zur Abgrenzung der Gebietskulissen auf Gemeindeebene zu verwenden, oder – soweit vorhanden – sogar solche, die auf Betriebsebene der jeweiligen Landwirte gewonnen werden. Denn ein emissionsbasierter Ansatz für die Festlegung von „nitratsensiblen Gebieten“ würde das Verursacherprinzip wesentlich stärker als bisher berücksichtigen. Das Landwirtschafts- und das Umweltministerium gehen davon aus, auf diese Weise die Akzeptanz in der Landwirtschaft der so ausgewiesenen „Roten Gebiete“ deutlich steigern zu können. Das unter anderem im EU-Recht wurzelnde Verursacherprinzip besagt, dass die Kosten für die Vermeidung eines Schadens an der Umwelt grundsätzlich diejenigen tragen sollen, die die Beeinträchtigung verursachen. Das bedeutet für den Bereich der Nitratreduzierung: Grundsätzlich sollen nur die Landwirte mit Maßnahmen belastet werden, deren Düngeverhalten ursächlich für das Nitratproblem ist. In der Stellungnahme fordert Niedersachsen auch, das Dauergrünland von der geplanten Verordnung auszunehmen. „Soweit im Dauergrünland bedarfsgerecht gedüngt wird, besteht dort kein Risiko für unser Grundwasser“, so Umweltminister Lies. „Grünland darf auf keinen Fall mit der pauschalen Reduzierung von 20 Prozent versehen werden. Die vom Bund angedachte Regelung könnte dazu führen, dass keine neuen Flächen im Bereich Dauergrünland entstehen.“ Punkt 3: Weiterhin wird der Bund aufgefordert, bei der Umsetzung der Düngeverordnung eine trinkwasserschutzfördernde Bewirtschaftung stärker zu berücksichtigen. Einige Landwirte engagieren sich schon seit über 20 Jahren in Wasserschutzkooperationen oder betreiben über andere Projekte erfolgreich Grundwasserschutz durch Reduzierung von Nitrateinträgen. Auch vor diesem Hintergrund ist eine weitere Reduzierung der Düngung von minus 20 Prozent nicht vermittelbar.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Presse

A 20: Abschnitt 6 von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN – PLANÄNDERUNG

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant in ihren Geschäftsbereichen Oldenburg und Stade im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur den Bau der Bundesautobahn A 20 („Küstenautobahn“) zwischen Westerstede (Anschluss an die A 28) und Drochtersen (Elbquerung).

Die Landesbehörde hat für den Abschnitt 6 der Autobahn 20 von Bremervörde (B 495) bis Elm (L 114) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Trasse verläuft von der B 495 kommend in nordöstlicher Richtung durch das Kornbecksmoor und tangiert anschließend das Waldgebiet Höhne. Südlich von Kiel ist eine Durchschneidung des nördlichen Waldrandes auf einer Länge von ca. 200 m erforderlich. Anschließend wird das langgestreckte Straßendorf Hönau-Lindorf (K 105) südlich gequert und die Trasse führt dann um die Gemeinde Nieder Ochtenhausen. Im weiteren Verlauf quert die Trasse der A 20 mit einem langgestreckten Bauwerk die Oste. Der Abschnitt endet an der L 114 bei Elm. Er hat eine Gesamtlänge von rund 12,4 km.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 28. September 2012 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 8. November 2012 bis einschließlich 7. Dezember 2012 bei der Samtgemeinde Geestequelle, der Samtgemeinde Oldendorf und der Stadt Bremervörde zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, konnte bis einschließlich 21. Dezember 2012 Einwendungen gegen die Baumaßnahme erheben.

Eingegangen sind rund 400 Einwendungen. Neben den Schwerpunktthemen Gesamtkonzeption der A 20, Umweltbelangen sowie Lärm- und Abgasemissionen wird auch eine Vielzahl anderer Bereiche (z. B. Artenschutz, Flächenverbrauch, Verkehrszahlen) in den Einwendungen behandelt. Außerdem wurden rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden dem Antragsteller zur Bearbeitung übergeben. Der Erörterungstermin fand vom 6. bis 8. Juni 2016 in Bremervörde statt. Die Ergebnisse des Erörterungstermins haben dazu geführt, dass die Planung überarbeitet wird.

Im Rahmen des Planänderungsverfahrens liegen die geänderten Unterlagen in der Zeit

vom 13. Januar 2020 bis 12. Februar 2020

bei der Stadt Bremervörde sowie den Samtgemeinden Geestequelle und Oldendorf-Himmelpforten entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung öffentlich aus.

Darüber hinaus ergeben sich aufgrund des Vorhabens mittelbare Wirkungen durch eine Zu- oder Abnahme des Verkehrsaufkommens und damit verbundener Lärmwirkungen im nachgeordneten Straßennetz in der Stadt Geestland, der Samtgemeinde Hambergen sowie den Gemeinden Gnarrenburg, Beverstedt, Schiffdorf, Loxstedt und Ritterhude. In diesen sieben Kommunen werden daher nur die hierfür relevanten Planunterlagen ausgelegt (Erläuterungsbericht, Übersichtskarten, immissionstechnische Untersuchungen).

Die Einwendungsfrist zu den geänderten Planunterlagen endet mit Ablauf des 25. März 2020.

Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen), die im bisherigen Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 vorgetragen wurden, sind weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.

Das Verfahren wird fortgesetzt.

Quelle: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr