Rundschreiben 201009

Agrar- und Umweltmaßnahmen: Verpflichtungsdauer nur für zwei Jahre

EU-Übergangsverordnung sieht Verkürzung vor – Lediglich Anträge aus 2020 betroffen

Im Rahmen der anstehenden neuen Förderperiode wurde ein Entwurf der neuen ELER-VO bekanntgegeben.
Daraus ergibt sich eine Änderung der Verpflichtungslaufzeit für die Agrarumweltmaßnahmen. Anstatt der in der Richtlinie NiB AUM vorgesehenen fünf Jahre können in diesem Jahr Anträge nur 2 Jahre bewilligt werden. Dies gilt für Erst- und Neuanträge die in 2020 für Agrarumweltmaßnahmen gestellt wurden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Erstanträge in der Fördermaßnahme BV1 („Ökologischer Landbau“), vorausgesetzt der Antragsteller hat vorher noch keine BV1 – Förderung erhalten und wird somit als Einführer eingestuft.

Die Antragsteller werden über ein Anschreiben informiert und müssen sich bis zum 14.10.2020 zurückmelden, ob Sie den Antrag aufrechterhalten möchten. Erfolgt keine Rückmeldung gilt der Antrag als zurückgezogen und wird abgelehnt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bewilligungsstelle.

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Webcode 01037409

Akute Notlage gefährdet Existenzen – Brandbrief an Weil geschickt

Mit einem dringenden Appell haben sich die niedersächsischen Schweinehalter an Ministerpräsident Stephan Weil gewandt. „Speziell die in Niedersachsen ansässigen Betriebe befinden sich in einer akuten und existenzgefährdenden Notlage. Neben der ruinösen Preissituation wissen derzeit immer mehr von ihnen nicht mehr, wohin mit den Tieren. Ursächlich hierfür sind vor allem landesweit fehlende Schlacht- und Zerlegekapazitäten“, heißt es in einem gemeinsam von Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers und dem Vorsitzenden der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), Heinrich Dierkes, unterzeichneten Brief, der an den Regierungschef und die zuständige Ressortministerin Barbara Otte-Kinast geschickt worden ist.

Zwar haben mittlerweile alle Schlachtbetriebe ihren Betrieb wieder aufnehmen können, trotzdem sorgen die weiterhin geltenden Produktionsauflagen bedingt durch die Corona-Pandemie für Probleme, heißt es in dem Schreiben. Der noch seit dem Sommer bestehende Angebotsüberhang baut sich aktuell noch weiter auf; ein saisonal gestiegenes Schlachtschweineaufkommen verschärft die Situation. Die tierhaltenden Betriebe müssen zudem neben den Folgen der Corona-Pandemie zeitgleich die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg bewältigen. Alles zusammen sorgt derzeit für schwere Marktverwerfungen, die sich durch Markt- und Produktionsdaten belegen lassen.

Um die Notlage der Bäuerinnen und Bauern schnellstmöglich aufzulösen, bitten Landvolk und ISN die Landesregierung um „ein ganzes Bündel an Maßnahmen“. Als entlastende Maßnahmen könnten Schlachtobergrenzen temporär ausgesetzt oder erweitert, Schlacht- und Zerlegezeiten verlängert, die Arbeitszeit auf Sonn- und Feiertage ausgeweitet werden. Auch über Ausnahmeregelungen müsse nachgedacht werden, zum Beispiel bei der Einhaltung der Platzvorgaben – zeitlich begrenzt und als Nothilfe, betonen Landvolk und ISN.

Gefordert wird „ein schnelles, entschiedenes und abgestimmtes“ Handeln unter Koordination der Staatskanzlei, um den „Infarkt der bedeutsamen Wertschöpfungskette Schwein mit all seinen drastischen Folgen für einen ganzen Wirtschaftszweig noch abzuwenden“, so der dringende Hilferuf der Schweinehalter.

Landvolk Pressedienst, 08.10.2020