Rundschreiben 210315

„Niedersachsen kommt bei der Ausweisung der roten Gebiete einen wichtigen Schritt voran!“

BARBARA OTTE-KINAST UND OLAF LIES STELLEN NEUE KULISSE VOR – ZWEITE VERBANDSANHÖRUNG DER VERORDNUNG STARTET HEUTE

Die neue Kulisse der nitratsensiblen Gebiete haben jetzt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies vorgestellt. Die Karte ergibt sich aus der überarbeiteten Verordnung, die heute in eine zweite Verbandsanhörung geht. Durch das neue Abgrenzungskonzept kommt es insbesondere im Nordosten und im Süden des Landes zu einer deutlich geringeren Flächenbetroffenheit als im ersten Entwurf. Im Nordwesten Niedersachsens hat auch die Aktualisierung der Klimadaten dazu geführt, dass einzelne Flächen aus dem Kulissenentwurf herausgefallen sind. Die Kulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete umfasst nun eine Fläche von ca. 24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens, statt 31 Prozent im ersten Entwurf. Der Grünlandanteil hat sich weiter reduziert, von zuvor drei auf nun unter einem Prozent.

Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Niedersachsen kommt bei der Abgrenzung der roten Gebiete einen wichtigen Schritt voran. Vor allem durch die Nutzung der Regionalisierung gelingt es, die Abgrenzung der roten Gebiete in grünen Grundwasserkörpern mit einzelnen roten Messstellen entscheidend genauer durchzuführen. Unsere niedersächsische Lösung gewinnt dadurch erheblich an Differenzierung und Nachvollziehbarkeit!“

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies: Erst vergangene Woche haben wir uns mit den Wasserverbänden und der Landwirtschaft auf die weitere Eingrenzung der Kulisse und auf ein Phasenmodell für eine weitere differenziertere und angepasste Ausweisung geeinigt. Wir haben dabei ein gemeinsames Ziel: ein bestmöglicher Grundwasserschutz, ohne dass Landwirte ohne Grund zu Betroffenen werden. In der jetzt bereits umgesetzten Phase 0 ist in den grünen Grundwasserkörpern mit roten Messstellen eine Regionalisierung durchgeführt worden. Dies wird im nächsten Schritt bis November auch in den roten Grundwasserkörpern erfolgen. Die Umsetzung eines echten Verursacherprinzips am landwirtschaftlichen Betrieb orientiert, wird dabei in der darauf folgenden Phase 2 einen hohen Stellenwert haben. Alle Schritte gehen wir gemeinsam mit der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft – und setzen damit unser Modell des erfolgreichen Niedersächsischen Weges fort.“

Der im Dezember 2020 veröffentlichte erste Entwurf hatte viele Fragen hervorgerufen. Das Landwirtschafts- und das Umweltministerium haben daher gemeinsam ein beratendes Begleitgremium mit Beteiligung der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft eingerichtet, um ein Konzept für eine schrittweise Präzisierung der Gebietsausweisung abzustimmen. In dem Beirat wurde insbesondere die Abgrenzung in den grünen Grundwasserkörpern mit einzelnen roten Messstellen diskutiert und ein Konsens für die erneute Überarbeitung erzielt. Zur Erinnerung: Durch die neue Düngeverordnung ist Niedersachsen verpflichtet, auch in diesen Grundwasserkörpern nitratsensible Gebiete auszuweisen.

Die intensiven Diskussionen seit Beginn des Jahres haben darüber hinaus deutlich gemacht, dass die durch Niedersachsen zusätzlich vorzuschreibenden Maßnahmen neben den Gewässerschutzzielen noch stärker die betriebliche Umsetzbarkeit berücksichtigen müssen. Der überarbeitete Verordnungsentwurf enthält daher jetzt die beiden Maßnahmen „Einarbeitung innerhalb einer Stunde“ und „eigene Frühjahrs-Nmin-Proben“. Durch diese Maßnahmen soll die Ermittlung des Düngebedarfs noch stärker an den realen Gegebenheiten ausgerichtet und die Düngeeffizienz aus organischen Düngemittel weiter gesteigert werden. Damit soll der ressourcenschonende Einsatz von Nährstoffen unterstützt und so zu einer Reduzierung von Nährstoffeinträgen beigetragen werden. Flankiert werden diese beiden Maßnahmen zusätzlich von der „Meldemaßnahme“, durch die einzelbetrieblichen Nährstoffdaten der Betriebe in den roten Gebieten gewonnen werden. Diese Daten dienen nicht nur der Sicherstellung des Vollzugs, sondern sollen perspektivisch auch mit herangezogen werden, um die Emissionsbetrachtung bei der Ausweisung der Kulisse auf Grundlage einzelbetrieblicher Daten weiterzuentwickeln.

So geht es weiter:

Der neue Verordnungsentwurf soll nach einer zweiwöchigen Verbandsbeteiligung möglichst noch im April dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt werden, um Rechtssicherheit für die Betriebe herzustellen und die Vorgaben der Düngeverordnung 2020 auf Landesebene umzusetzen. Der Beirat wird den Prozess zur Weiterentwicklung der Methodik für die Gebietsausweisung weiter begleiten. Um flächendeckend einzelbetriebliche Daten nutzen zu können, ist ferner noch 2021 die Anpassung der landesweiten ENNI-Verordnung vorgesehen. 2022 können dann Daten durch die Betriebe gemeldet werden, die 2023 eine weitere Aktualisierung der Abgrenzung der roten Gebiete erlauben.

Hintergrund:

Das Vorgehen für die Ausweisung der roten Gebiete für die nächsten Jahre wurde im Beirat in einem „Phasen-Papier“ vorläufig vereinbart. Ziel des Papiers ist ein verlässlicher Rahmen. In der jetzt umgesetzten „Phase 0“ erfolgte die vorläufige Binnendifferenzierung in den betroffenen 25 grünen Grundwasserkörpern auf Basis einer Regionalisierung. Außerdem wurden unter anderem die Emissionskulisse auf Grundlage aktueller Klimadaten und die Messstellen erneut geprüft.

In „Phase 1“ erfolgt dann eine Regionalisierung in denjenigen Grundwasserkörpern, in denen die Messstellendichte und Verteilung den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV) entspricht. Zudem werden die Berechnungen zum Emissionsrisiko (Verwendung von aktuellen Agrarstrukturdaten) aktualisiert. Die neue Gebietsausweisung soll im Frühjahr 2022 wirksam werden.

Auf dem Portal der Landentwicklung und Agrarförderung Niedersachsen kann man die neue Gebietskulisse auf einer interaktiven Karte anschauen:

https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/niedersachsen-kommt-bei-der-ausweisung-der-roten-gebiete-einen-wichtigen-schritt-voran-198422.html

Quelle Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Landvolk Niedersachsen

Die neue Kulisse der nitratsensiblen Gebiete, die Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies heute vorgestellt haben, wertet Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies als „Schritt in die richtige Richtung“.

„Damit wird ganz klar die Forderung des Landvolks nach mehr Regionalisierung erfüllt. Es konnte ja nicht sein, dass eine rote Messstelle in manchen Gegenden gleich mehrere grüne Stellen zunichtemacht. Wir begrüßen auch die geplante Berücksichtigung einzelbetrieblicher Daten – bis dahin ist es aber noch ein sehr weiter Weg. Es ist aber zumindest ein großer Schritt in Richtung einer ausgewogenen Düngearbeit und wird der Situation auf den Betrieben besser gerecht“, erklärt Hennies.

Es besteht allerdings die Sorge, dass die Laborkapazitäten für die künftigen Entnahmen der Proben nicht ausreichen werden. Das Landvolk Niedersachsen fordert deshalb den Aufbau eines repräsentativen Probeentnahmesystems durch die Landwirtschaftskammer und die Wasserschutzberatung.

Erheblichen Diskussionsbedarf gibt es noch bei phosphatsensiblen Gebieten. „Hier müssen wir schauen, dass die Landwirte mit Moorboden-Bewirtschaftung nicht zu sehr benachteiligt werden“, bekräftigt Hennies abschließend.

15.03.2021

Niedersachsen unterstützt Schaf- und Ziegenhalter mit Prämie

– OLAF LIES: „NACHHALTIGES WEIDEMANAGEMENT LEISTET EINEN WICHTIGEN BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZ“ –

Das Land Niedersachsen unterstützt künftig die Schaf- und Ziegenhalter mit einer Prämie. Die Richtlinie soll zum 1. Juli 2021 in Kraft treten. Herden von mindestens 10 Tieren können in den Genuss der Förderung kommen. Der Zuschuss beträgt 33 Euro pro Tier.

„Nachhaltiges Weidemanagement leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die extensive Schaf- und Ziegenbeweidung von Niedermoor- und Hochmoor-Standorten ermöglicht die Pflege feuchter und teilweise nasser Moorflächen. Dadurch werden diese Standorte erhalten und vor indirekter Entwässerung geschützt. Zudem trägt die Weidetierhaltung zum Erhalt der offenen Kulturlandschaften bei und verbessert die Bodenfruchtbarkeit. Dies spiegelt sich auch in den Eckpunkten zur klimaschonenden Bewirtschaftung des Niedersächsischen Weges wider. Schaf- und Ziegenhalter übernehmen mit ihren Tieren die Aufgaben im Naturschutz, der Kulturlandpflege und der Arterhaltung. Das wollen wir mit der Prämie honorieren“, begründet Umweltminister Olaf Lies die neue Prämie.

„Es ist ein positives Signal, dass das Land Niedersachsen an unsere stark gebeutelten Schaf- und Ziegenhalter sendet. Mit der Schaf- und Ziegenprämie erhalten sie endlich Wertschätzung ihrer wichtigen Arbeit“, freut sich Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers nach einer Videokonferenz mit Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies und Vertretern der Schaf- und Ziegenhalter. Deshalb soll die Haltung von Schafen und Ziegen, die zum Stichtag 3. Januar des Antragsjahres über neun Monate alt sind, gefördert werden. Der Nachweis der Tieranzahl, für die eine Förderung beantragt wird, erfolgt über den Bescheid der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Zudem müssen die Tiere während des Zeitraums vom 1. April bis mindestens 15. September ununterbrochen im Betrieb gehalten werden, und sie müssen über Zugang zu Weideflächen verfügen. Tiere mit ganzjähriger Haltung im Stall sind von der Förderung ausgeschlossen.

Mindestens zehn Tiere muss der Schaf- oder Ziegenhalter, der landwirtschaftliche Betrieb oder sonstige Landnutzer besitzen, um einen Antrag auf Förderung stellen zu dürfen. Bei 200 Tieren ist die durch die EU vorgegebene Obergrenze der Förderung erreicht. Der Zuschuss von 33 Euro pro Tier wird als De-minimis-Beihilfe gemäß den Beihilferegeln der EU-Kommission vergeben, weshalb vom Antragsteller eine De-minimis-Erklärung auszufüllen ist. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt, der Zuwendungshöchstbetrag beträgt gemäß geltender De-minimis-Regelung pro Betrieb 20 tsd Euro innerhalb von drei Jahren. Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Da die Richtlinie zum 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, können Anträge für 2021 und 2022 gestellt werden. Mit dieser Regelung wird eine wichtige Lücke, die bis zum Inkrafttreten der neuen GAP-Förderperiode entsteht, geschlossen. Die kurzfristig konzipierte Maßnahme zur Unterstützung der hiesigen Schaf- und Ziegenhalter geht über in eine langfristig ausgelegte Förderung der Weidetiere mit Mitteln aus der so genannten ersten Säule. Hierfür haben sich Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies gemeinsam gegenüber dem Bund eingesetzt.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz