„Bauern-Milliarde“ verzögert sich

Acker und Geld
Foto: Landvolk Niederachsen/Pixabay
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Konkrete Förderbestimmungen und -bedingungen bis Ende November erwartet

L P D – Eine Milliarde Euro zusätzlicher Mittel war mit dem Investitions- und Zukunftsprogramm für die Anpassung der Landwirtschaft an das neue Düngerecht vereinbart worden. Die Vorbereitungen für die Umsetzung des Programms laufen auf Hochtouren. Nach den noch andauernden fachlichen und politischen Abstimmungsprozessen werden die konkreten Förderbestimmungen und -bedingungen frühestens Ende November 2020 erwartet. Das Antragsverfahren soll dann im Januar 2021 beginnen. Über die Jahre 2021 bis 2024 verteilt sollen nach derzeitigem Stand 816 Mio. Euro für Investitionsmaßnahmen, 140 Mio. Euro für Agrarumweltmaßnahmen, 24 Mio. Euro für die Innovationsförderung und 20 Mio. Euro in den Bereich Digitalisierung fließen.

Geplant ist, dass Investitionen über eine Kombination von Darlehen und Zuschüssen über die landwirtschaftliche Rentenbank nach dem sogenannten Hausbankenverfahren gefördert werden. Landwirtschaft und Gartenbau werden damit bei Investitionen zur Anpassung an besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen unterstützt. Antragsberechtigt sollen Betriebe der landwirtschaftlichen Primärerzeugung und landwirtschaftliche Dienstleister wie Lohnunternehmen und Maschinenringe sein.

Der Fördersatz soll bei 40 Prozent für landwirtschaftliche Unternehmen und bei 20 Prozent für landwirtschaftliche Dienstleister liegen. In den förderfähigen Investitionskosten sind Planungskosten grundsätzlich inbegriffen. Nach aktuellem Stand sind Fördereinschränkungen wie der Großviehbesatz pro Hektar oder eine Einkommensprosperität nicht vorgesehen. Der Darlehnsanteil bei landwirtschaftlichen Unternehmen beträgt mindestens 60 Prozent und höchstens 100 Prozent der förderfähigen Investitionen. Sofern erforderlich, ist eine Baugenehmigung bei Antragstellung vorzulegen. Bei Investitionsvolumen von unter 100.000 Euro wird voraussichtlich das Einholen von drei Angeboten erforderlich sein, bei entsprechenden Investitionen von über 100.000 sogar ein Ausschreibungsverfahren. Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Förderung soll 10.000 Euro betragen.

Investitionen sind nur förderfähig, soweit sie über die gesetzlichen Standards hinaus gehen. Gefördert werden können die Anschaffung definierter Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für eine exakte Ausbringung von Wirtschaftsdünger und Pflanzenschutzmitteln sowie Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Darüber hinaus werden bauliche Anlagen zur Lagerkapazitätserweiterung von Wirtschaftsdüngerlagern sowie gegebenenfalls für eine effiziente Entwässerung von Fahrsiloanlagen und (auch mobile) Kleinanlagen zur Gülleseparierung gefördert. (LPD 81/2020)

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Sonja Markgraf

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