L P D – Trockenheit, intensive Sonneneinstrahlung und starker Wind haben auf Niedersachsens Feldern in einem sehr frühen Vegetationsstadium zu einer ausgeprägten Trockenheit geführt. Insbesondere in den nordöstlichen Landesteilen fehlten die im Frühjahr üblichen Niederschlagsmengen. Die Böden sind nach Mitteilung des Landvolk-Pressedienstes nicht nur oberflächlich ausgetrocknet. Bis in tiefere Bodenschichten sind die normalerweise für die Pflanzen verfügbaren Wassermengen nicht vorhanden. „Nach dem Dürresommer des vergangenen Jahres hätten wir uns eindeutig einen anderen Start in die diesjährige Vegetationsperiode gewünscht“, sagt Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies. Ein „normales Jahr“ mit kühl-feuchter Frühjahrswitterung bei den Landwirten steht auf der Wunschliste ganz obenan. Die finanziellen Folgen des vergangenen Sommers mit der außergewöhnlich langen Hitzeperiode werden erst jetzt bei den anstehenden Buchabschlüssen sichtbar – das landwirtschaftliche Wirtschaftsjahr läuft vom 1.7. bis zum 30.6. Die Niederschläge vom Wochenende haben den größten, akuten „Durst“ der Pflanzen gestillt.Aus land- und forstwirtschaftlicher sowie gärtnerischer Sicht wäre noch mehr ein ergiebiger Landregen notwendig!
In Niedersachsen nutzen in den nordöstlichen Landesteilen zahlreiche Landwirte die Möglichkeit der Feldberegnung. Da den Landwirten jedoch nur begrenzte Wassermengen zur Verfügung stehen, muss deren Einsatz sorgfältig überlegt werden. Das Landvolk verweist auf die Empfehlungen des Fachverbandes Feldberegnung. Danach sollte jeder Landwirt betriebsindividuell abwägen, wo die Beregnung vorrangig zum Einsatz kommen kann. Speisekartoffeln oder Saatgetreide dürften dazu zählen, in Winterweizen oder Zuckerrüben dagegen war nach Versuchsergebnissen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine reduzierte Beregnung in vielen Jahren wirtschaftlich die richtige Entscheidung. Im Getreide ist eine späte Beregnung häufig sinnvoller als eine frühe. Bei einem angespannten Mengenkontingent für die Feldberegnung spricht der Fachverband auch von einer „Notberegnung“, mit der nur ein Totalausfall der Ernte verhindert werden kann. (LPD 32/2019)