Boden für Landwirtschaft statt für Energie

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Landvolk lehnt Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ab

L P D – Landwirtschaftliche Nutzflächen sind für landwirtschaftliche Betriebe ein wertvolles Gut. Ackerboden und weitere Nutzflächen sind aber begrenzt: Mit sieben Hektar Landverlust je Tag verschwindet in Niedersachsen vor allem für Bau- und Infrastrukturmaßnahmen alle zehn Tage ein landwirtschaftlicher Durchschnittsbetrieb mit einer Flächenausstattung von gut 70 Hektar (ha). Daher spricht sich das Landvolk Niedersachsen gegen das Errichten von Photovoltaik (PV)-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen aus. „Solaranlagen müssen vorrangig auf Dach-, Gewerbe- und Sonderbauten oder Konversionsflächen geplant werden. PV-Freiflächenanlagen können nur dort entstehen, wo der Boden nicht für Landwirtschaft nutzbar ist“, sagt der Vorsitzende des Ausschusses Erneuerbare Energien im Landvolk Niedersachsen, Jochen Oestmann.

Niedersachsens Landwirtschaft sei grundsätzlich bereit, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten, doch dürfe dies nicht zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzflächen gehen. Sie dienen der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, führt Oestmann aus. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbände sollen Kriterien festgelegt werden, die sicherstellen, dass nur ertragsschwache und für die örtliche Landschaft unbedeutende Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Frage kommen. Eine weitere Ausnahme für PV-Freiflächenanlagen wäre die sogenannte „Agro-PV“. Hier können – neben der landwirtschaftlichen Nutzung – PV-Anlagen auf der Fläche betrieben werden. Es besteht dabei noch Forschungs- und Förderbedarf. Naturschutzflächen dürfen nicht von vornherein von der Planung ausgenommen sein, wenn weiterhin der Schutzzweck mit der PV-Anlage im Einklang steht.

Um weitere Dachflächen zu nutzen, müssen nach Einschätzung des Landvolkes rechtliche Hemmnisse abgebaut werden. So muss gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften ermöglicht werden, PV-Dachanlagen zu installieren und zu betreiben, ohne dass sie den Status der Gemeinnützigkeit gefährden oder gar verlieren. Insbesondere muss für Gewerbebauten vorgeschrieben werden, dass auf ihren Dächern PV-Anlagen errichtet werden können. „Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert gemeinschaftliche und praktikable Anstrengungen, um vorbildhafte Lösungen zu erhalten. PV-Anlagen auf fruchtbaren Böden sind ein schlechtes Vorbild und ergeben einfach keinen Sinn. Deshalb macht sich das Landvolk für sinnvolle Varianten auf dem Land stark, mit denen jeder leben kann“, erklärt Oestmann abschließend. (LPD 10/2020)