Neuregelungen der Düngeverordnung müssen Verursacherprinzip im Fokus haben
L P D – Der Schutz von Oberflächengewässern und des Grundwassers vor Nährstoffeinträgen aus landwirtschaftlicher Nutzung ist ein wichtiges Ziel, es ist zudem im Eigeninteresse der Landwirtschaft. Spezialregelungen für Regionen mit besonders hohen Anforderungen müssen aus Sicht des Landvolkes Niedersachsen für die Betroffenen jedoch nachvollziehbar sein. Ansonsten befürchtet der Verband massive Akzeptanzprobleme bei den betroffenen Höfen. „Wir sehen beim bisherigen Vorgehen, wie die von diesen speziellen, besonders harten Auflagen betroffenen Gebiete und Bauernhöfe ausgesucht wurden, erhebliche Ungerechtigkeiten. Das zerstört das Vertrauen unserer Bäuerinnen und Bauern in Politik und Verwaltung“, sagt Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies. Seine Kritik an der Festlegung der Regionen mit teilweise existenzbedrohenden Auflagen für die Betroffenen hat der Verband in einem Positionspapier zusammengefasst und im Vorstand verabschiedet.
Das Landvolk setzt dabei auf eine zukunftsgerichtete Strategie, bei der aktuelle Verbesserungen in der Düngepraxis berücksichtigt werden statt des bisherigen Bestrafungssystems für bereits lange vergangene Bewirtschaftungsweisen. Deshalb unterstützt der Verband die Niedersächsische Landesregierung in ihrem Vorschlag, die zukünftigen Gebietsfestlegungen von nitrat- oder phosphatsensiblen, den sogenannten Roten Gebieten im Düngerecht stärker am aktuellen Verursacherprinzip auszurichten. Dazu eignet sich das derzeitige Netz der Grundwassermessstellen nicht, da es nicht flächengenau die Quellen und Ursachen aktueller Nährstoffeinträge ermitteln kann. Es bildet nur die Belastungen der Vergangenheit ab. Niedersachsens Landesregierung will über einen emissionsbasierten Ansatz das Verursacherprinzip in den Vordergrund rücken und darüber die nitratsensiblen Gebiete festlegen. Das Landvolk Niedersachsen erwartet damit eine gerechtere Differenzierung für die einzelnen Gebiete. Für das derzeitige Netz der Messstellen zum Monitoring und zur Zustandsbewertung nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert der Verband schließlich eine gewissenhafte Zustands- und Eignungsprüfung. „Uns liegen ernste Hinweise vor, dass es hier erhebliche Mängel gibt“, begründet Hennies, der auch Vorsitzender im Umweltausschuss des Landvolkes Niedersachsen ist. Solange diese Überprüfung nicht angepackt wird, unterstützt das Landvolk Niedersachsen betroffene Landwirte bei Klagen, um die Rechtmäßigkeit des bisherigen Vorgehens gerichtlich überprüfen zu lassen. Für noch mehr Transparenz über Nährstoffeinträge aus der aktuellen Bewirtschaftung schlägt das Landvolk eine Meldesystem beim Verkauf von Mineraldüngern vor, dies würde die Landwirte von weiteren bürokratischen Angaben entlasten. (LPD 10/2020)