Durchbruch bei Nachgärern – Erlass zurückgenommen

Biogasanlage
In der Umfrage werden verschiedene Modelle von Biogasanlagen vorgestellt, Foto: Landvolk Niedersachsen
Bild-Download des Originals: | Web-Version:

Landvolk und Erneuerbaren-Energien-Branche begrüßen Regelung zu Biogasanlagen

L P D – Aufatmen in der Landwirtschaft und der Erneuerbaren-Energien-Branche: Nachgärbehälter von Biogasanlagen werden auch künftig weiter als Lagerbehälter angerechnet. Im Januar war bekannt geworden, dass Nachgärer im Rahmen der Düngeverordnung rückwirkend zum 1. Januar nicht mehr für die Lagerraumberechnung anerkannt werden sollten. Das Landvolk Niedersachsen und der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) haben daraufhin gemeinsam erfolgreich beim niedersächsischen Landwirtschaftsministerium mit CDU-Agrarpolitikern interveniert. Eine erneute Klärung ergab, dass Nachgärer in Abhängigkeit von der Anlagenfütterung und damit zusammenhängenden anlagenbezogenen Verweilzeiten anerkannt werden dürfen. Dank der politischen Unterstützung gilt nun weiterhin die bisherige Vorgehensweise.

Im Detail bedeutet das, dass der Erlass „Nachgärer ist keine Lageranlage“ rückwirkend zum 1. Januar 2021 zurückgenommen wird. Die Gärrestlagerraumberechnung erfolgt weiterhin nach der Verfahrensbeschreibung der Landwirtschaftskammer: Der Nachgärer kann wieder anteilig – bis maximal 70 Prozent – Gärrestlagerfunktion übernehmen.

Wäre der Erlass wie ursprünglich geplant in Kraft getreten, hätte dies das Aus für zahlreiche niedersächsische Biogasanlagen bedeutet. „Der Nachgärer wäre bei der Berechnung der Lagerraumkapazität von Biogasanlagen nicht berücksichtigt worden, sodass zusätzlicher teurer Lagerraum hätte gebaut werden müssen. Dazu wären die meisten Biogasanlagenbetreiber finanziell nicht in der Lage gewesen. Das Ziel vermehrter Wirtschaftsdüngervergärung wäre somit in weite Ferne gerückt“, erklärt dazu Jochen Oestmann, Ausschussvorsitzender „Regenerative Energien“ beim Landvolk Niedersachsen.

Für Silke Weyberg, LEE-Geschäftsführerin, ist die Rücknahme des Erlasses daher ein Schritt in die richtige Richtung: „Die Lagerproblematik ist zentral. Der Wegfall des Nachgärers als Lager hätte zur Folge gehabt, dass die Wirtschaftsdüngervergärung gesunken wäre. Das Gegenteil wollen wir erreichen. Im Sinne des Klimaschutzes wollen wir diese Steigerung, was ein Bündel an abgestimmten Maßnahmen erfordert. Hierzu wird das Biogasforum Vorschläge unterbreiten.“ (LPD 16/2021)

Ansprechpartnerin für diesen Artikel

Silke Breustedt-Muschalla

Redakteurin

Tel.: 0511 36704-83

E-Mail-Kontakt