Gänseschäden auch auf Grünland ausgleichen

Gänseschäden auch auf Grünland ausgleichen - Foto: Björn Rohloff
Foto: Björn Rohloff

L P D – Gänseschäden durch sogenannte nordische Gastvögel richten auf landwirtschaftlichen Flächen in vielen Regionen des Landes erhebliche Schäden an. Das Land Niedersachsen will nun über eine neue Billigkeitsregelung die entstandenen Einbußen auf Antrag ausgleichen. Damit wird eine langjährige Forderung des Landvolkes Niedersachsen aufgegriffen. Allerdings kritisiert der Verband die vorgesehene „Zwei-Klassen-Regelung“, da in der vom Land vorgestellten Richtlinie dieser Ausgleich im Entwurf lediglich für Ackerflächen vorgesehen ist. Rastende sowie überwinternde geschützte Vogelarten verursachen auf Acker wie auf Grünland empfindliche Ertragsminderungen, begründet das Landvolk in seiner Stellungnahme. Es seien zusätzlich erheblich Aufwendungen in Form von Pflegearbeiten, Nachsaaten oder Mulchen notwendig.

Den Landwirten stünden weder geeignete Maßnahmen zur Abwehr der geschützten Vogelarten zur Verfügung, noch gebe es ein aktives Populationsmanagement, um eine weitere Ausbreitung der Rast- und Brutvögel zu begrenzen. In der Folge breiteten sich die Brutvögel weiter aus, durchziehende Vögel rasteten länger auf den landwirtschaftlichen Flächen – häufig bis weit in das späte Frühjahr hinein. Aus diesem Grund fordert das Landvolk eine Ausweitung der Richtlinie auf Grünlandflächen sowie einen niedrigeren Schwellenwert für die Ausgleichszahlung. Das Land möchte diese erst ab einem Betrag von 500 Euro gewähren, der Verband schlägt hier als Bagatellgrenze 150 Euro vor. Er dringt zudem auf ausreichende Haushaltsmittel, um sowohl eine Kürzung als auch den völligen Ausschluss einzelner Betroffener zu vermeiden. Denn die wirtschaftlichen Einbußen für die betroffenen Landwirte sind enorm, analog schätzt der Verband die zukünftige Nachfrage nach dieser Ausgleichszahlung als sehr hoch ein. (LPD 11/2018)