Holzselbstwerber stehen in den Startlöchern

L P D – Die Temperaturen sinken, die Blätter fallen und die Motorsägen werden geschärft: Rechtzeitig vor dem Winter bereiten sich viele Brennholzselbstwerber darauf vor, in den Wald zu gehen und Holz für den heimischen Kamin oder Kachelofen zu machen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, gilt es vor dem Einsatz Motorsäge, Schutzbekleidung und alle Werkzeuge zu überprüfen, empfiehlt das Landvolk Niedersachsen. Zudem erfordert das Arbeiten im Wald grundsätzlich das Tragen eines Helms mit Gehör- und Gesichtsschutz. „Jeder Helm trägt einen Stempel mit eingeprägtem Herstellungsjahr“, erläutert Axel Hartge von der Waldarbeitsschule der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Nach fünf bis sechs Jahren müsse der Helm ausgetauscht werden. Zudem grenze es an Leichtsinn mit einer alten Jeans Bäume fällen zu wollen. Eigens dafür gedachte Schnitzschutzbekleidung wie Hose und Stiefel seien heutzutage ein Muss. Die Kleidung sollte aus Unfallverhütungsgründen gut passen, am Körper anliegen und modernen, ergonomischen Erkenntnissen entsprechen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen muss auch an ein Verbandspäckchen gedacht werden.

Erleichterung bringt die Nutzung von vorgemischtem Kraftstoff und Biokettenöl. Diese Mischung ist schon durch die PEFC-Zertifizierung zwingend vorgeschrieben und dient zudem der Gesundheit der Holzwerber. Zum einfachen Betanken sind praktische Einfüllsysteme erhältlich, die Verschütten verhindern. Nach längerer „Sägepause“ ist der Besuch eines Motorsägenlehrganges zur Auffrischung der Sägekenntnisse sinnvoll. Über die mobile Waldarbeitsschule der Landwirtschaftskammer Niedersachsen können diese Lehrgänge gebucht werden. Wo ein Lehrgang stattfindet, kann beim zuständigen Förster oder direkt unter Tel. 05144-6064-785, E-Mail: axel.hartge@lwk-niedersachsen.de erfragt werden. Waldbesitzer sollten sich absichern, indem sie eine „Erklärung des Brennholzselbstwerbers“ unterschreiben lassen. Entsprechende Vordrucke können unter www.lwk-niedersachsen.de/Forstwirtschaft heruntergeladen werden. (LPD 86/2014)