Junglandwirte fordern Existenzgründungsbeihilfe

L P D – In Brüssel steht die
Förderung von Junglandwirten ganz oben auf der Agenda. Wie der
Landvolk-Pressedienst berichtet, gehören die landwirtschaftlichen Unternehmer
im Vergleich zu anderen Branchen EU-weit mit durchschnittlich über 50 Jahren zu
den Ältesten. Daher haben die EU-Politiker im Rahmen der sogenannten
ELER-Nachfolgefonds für 2014 bis 2020 verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um aus
Mitteln der sogenannten Zweiten Säule insbesondere die Junglandwirte zu
fördern. Aktuell läuft die Umsetzung auf Landesebene. „Wenn
Landwirtschaftsminister Christian Meyer die Aussagen im Koalitionsvertrag,
insbesondere die Junglandwirte zu fördern, wirklich ernst meint, muss er jetzt
die Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte umsetzen“, sagt Hendrik Lübben,
Vorsitzender des Junglandwirte-Ausschusses im Landvolk Niedersachsen.

Die Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte aus dem
ELER-Paket ist nach Überzeugung des Milchviehhalters aus der Wesermarsch die
einzige Maßnahme, mit der die Landesregierung junge Unternehmer effektiv und
wirkungsvoll unterstützen kann. Wichtig sei es, die Obergrenze von 70.000 Euro
voll auszuschöpfen. Hendrik Lübben untermauert seine Forderung mit dem Hinweis,
dass beispielsweise ein Arbeitsplatz in der Landwirtschaft rund 250.000 Euro
kostet. Für das Land wäre die Förderung der Junglandwirte zudem besonders
interessant, da der höhere EU-Zuschuss vom Landnur die bescheidene Gegenfinanzierung in Höhe von 20 Prozent vorsieht.

„Zu unserem Bedauern will Minister Meyer offenbar nur Maßnahmen
umsetzen, die kaum Wirkung zeigen werden“, betont Hendrik Lübben. So ist im
Rahmen der Ersten Säule ein Junglandwirte-Zuschlag auf die Betriebsprämien um
bis zu 25 Prozent geplant. Über fünf Jahre bekämen Jungunternehmer somit
jährlich 4.500 Euro. „Das nehmen wir gerne mit“, sagt Hendrik Lübbben, fügt
aber an: „Eine ernstzunehmende Unterstützung junger Unternehmer sieht anders
aus.“ Neben den Betriebsprämien will Minister Meyer die Junglandwirte beim
Agrarinvestitionsförderungsprogramm in der sogenannten Zweiten Säule begünstigen.
Grundsätzlich befürworten die Junglandwirte dieses Vorhaben. Allerdings wird es
in der Praxis ebenfalls kaum Wirkung zeigen. Die künftig sehr hohen baulichen
Vorgaben beim Tierschutz erhöhen die Investitionskosten derart, dass Landwirte
die AFP-Förderung nur noch in Ausnahmefällen beantragen werden. Ein Beispiel
für die kostenträchtigen Auflagen sind befestigte Laufhöfe für Milchkühe.
Zusätzlich müssen Milchviehhalter sehr großzügig bemessene Ställe vorweisen und ihren Kühen im Sommer Weidegang ermöglichen. (LPD 72/2013)