Künftig weniger Bürokratie bei Stallumbauten

Schweinestall
Foto: Landvolk Niedersachsen
Bild-Download des Originals: | Web-Version:

Erleichterungen im Sinne des Tierwohls sind ein wichtiger Schritt für Landwirte

L P D – Mehr Platz für Tiere, weniger Bürokratie für Landwirte: Umbauten von gewerblichen Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, sollen unter bestimmten Umständen erleichtert werden. Diese Regelung ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen, den das Bundeskabinett nach einer Vorlage des Bundesbauministeriums beschlossen hat. Voraussetzung ist, dass sich nach dem Umbau der Tierbestand nicht vergrößert. Gelten soll die Regelung für Anlagen, die vor 2013 errichtet worden sind, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.

Bisher standen das Baugesetzbuch und weitere gesetzliche Regelungen der Vergrößerung von Ställen in der Intensivtierhaltung entgegen. Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2013 war die baurechtliche Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich eingeschränkt worden. Seither fielen Anlagen aus der Privilegierung, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen. Damit musste bei wesentlichen baulichen Änderungen ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan vorgelegt werden. Mit der Neuregelung soll das für diese Betriebe entfallen. Der bis dahin erzwungene Stillstand hat leider auch Investitionen im Bereich Tierwohl blockiert. Sowohl das Landvolk Niedersachsen als auch die Landesregierung haben die gesetzlichen Hindernisse analysiert und Lösungsvorschläge erarbeitet, die in die jetzt beschlossene Änderung des Baugesetzbuches eingeflossen sind. Für Hubertus Berges, den Vorsitzenden des Veredelungsausschusses im Landvolk Niedersachsen und Vorsitzenden des Kreisverbands Cloppenburg, ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. „Für uns ist wichtig, dass weitere relevante Gesetze und Verordnungen so angepasst werden, dass sie ihre gewünschte Wirksamkeit entfalten und dass die Wirtschaftlichkeit für die Betriebe erhalten bleibt“, betont Berges. Hintergrund ist die im Rahmen des Konjunkturpakets für 2020 und 2021 in Aussicht gestellte Bereitstellung von 300 Mio. Euro für Stallumbauten. Sofern Bundestag und Bundesrat in der Sitzung am 3. Juli dem Gesetz zustimmen, können diese Gelder auch von Betrieben in Anspruch genommen werden, die 2013 aus der Privilegierung gefallen sind. In diesem Zusammenhang wird auch die erhoffte Zustimmung der Länder zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung diskutiert. Über die Verordnung, unter die auch der Kastenstand fällt, soll ebenfalls am 3. Juli im Bundesrat abgestimmt werden. „Die Grünen werden wohl aus grundsätzlichen Erwägungen nicht für den Fortbestand des Kastenstandes in der Sauenhaltung stimmen. Daher ist die Aussicht auf eine Einigung gering“, bedauert Berges. (LPD 50/2020)