Landvolk fordert Anpassung der ELER-Förderung

Blühstreifen
Bei der Anlage von Blühstreifen bedarf es eines Ergänzungs- bzw. Aufstockungssystems Foto: Landvolk Niedersachsen
Bild-Download des Originals: | Web-Version:

Verband warnt vor weiteren Einschränkungen für die Landwirte

L P D – Weitreichende Folgen hat die Ausrichtung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die nächste Förderperiode von 2023 bis 2027. Das Landvolk Niedersachsen hat sich intensiv mit den zu erwartenden Folgen befasst und erneut zu dem von der Landesregierung vorgelegtem Konzept Stellung bezogen.

In einem Schreiben an das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) hat der Landesbauernverband ausführlich auf die bereits bestehenden zahlreichen Einschränkungen, zum Beispiel beim Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln oder bei der Bodenbearbeitung, hingewiesen. Diese stellen die betroffenen Betriebe vor wirtschaftliche und finanzielle Herausforderungen und erschweren nach Einschätzung des Landvolks die Möglichkeit, weitere Flächen für die Ziele des Natur- und Klimaschutzes zu extensivieren oder gar aus der Nutzung zu nehmen.

Das Landvolk Niedersachsen befürwortet grundsätzlich die Überlegungen der Landesregierung, den Ausbau der freiwilligen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zu fördern. „Schon heute ist das Engagement der Landwirtinnen und Landwirte für dieses Thema groß. Zahlreiche Betriebe nehmen neben bereits seit vielen Jahren freiwillig an AUKM-Maßnahmen teil“, erklärt Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen. „Allerdings haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Bodennutzung auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene zuletzt nochmals deutlich verschärft – zum Nachteil einer produktiven Nutzung bestimmter Flächen und Gebiete. Das bereitet auf unseren Höfen sehr große Probleme.“

Deshalb muss es bei der künftigen Ausgestaltung der EU-Agrarförderung aus Sicht des Landvolks Niedersachsen darum gehen, die AUKM passend in das Gesamtgebilde aus neuer, deutlich angehobener Mindestverpflichtungen (Konditionalität), weiterer freiwilligen Ökoregelungen in der ersten Säule (Eco-Schemes) und den geänderten nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel durch den „Niedersächsischen Weg“ oder das Aktionsprogramm Insektenschutz) einzufügen. Das Augenmerk sollte darauf liegen, die Bereitschaft zur Teilnahme durch den Grundsatz „Qualität vor Quantität“ zu erhöhen und für einen effektiven Mitteleinsatz gezielt Maßnahmen durch entsprechende Angebote zur ökologischen Aufwertung auf solche „Restriktionsflächen“ zu lenken, so das Landvolk.

Der Verband schlägt eine Reihe von Ergänzungen bzw. Änderungen der AUKM-Auswahl vor. Dazu gehört die Förderung des Verzichts auf den Einsatz von Herbiziden und Insektiziden im Ackerbau, insbesondere in durch Landschaftsschutzgebiet gesicherten FFH-Gebieten. Auch wenn zukünftig die Anlage von einjährigen Blühstreifen über Eco-Schemes in der ersten Säule gefördert wird, bedarf es eines Ergänzungs- bzw. Aufstockungssystems für die Anlage von Blühstreifen in der zweiten Säule in Form eines „Baukastensystems“, rät das Landvolk.

Weiter sollte das bestehende Angebot der Gewässerschutzstreifen erweitert werden und zukünftig auch für Dauergrünland angeboten werden, wobei hier die zusätzliche Leistung in einer ökologischen Aufwertung durch eine zusätzliche Aushagerungspflicht und/oder der Förderung von Neueinsaaten mit speziellen artenreichen Gräser- und Kräutermischungen bestehen kann. Diese angepasste Fördermaßnahme dient damit nicht nur dem Wasserschutz, sondern kann auch zum im Niedersächsischen Weg vereinbarten Ausbau des Biotopverbunds beitragen. 

„Großen Handlungsbedarf sehen wir außerdem bei der Förderung von Schutzmaßnahmen für Vögel in der Agrarlandschaft“, erläutert Manfred Tannen. Seit vielen Jahren werden hier abnehmende Bestandszahlen beklagt, ohne aber mit speziell darauf ausgerichteten Agrarumweltmaßnahmen zu reagieren. Im Bereich der Fördermaßnahmen auf Grünland plädiert Tannen für eine Fortführung der bisherigen Angebote (mit ggf. notwendiger Anpassung in Abgrenzung zu Grünlandmaßnahmen der Eco-Schemes), wobei als zusätzliche Maßnahme die Neuansaat artenreicher Kräuter-/Leguminosen-/Gräsermischungen für Dauergrünlandteilflächen mitsamt der entsprechenden Pflege mitaufgenommen werden sollte. Vizepräsident Tannen abschließend: „In jedem Fall erwarten wir, dass die Maßnahmen, wie im Niedersächsischen Weg vereinbart, durch ein deutlich ambitioniertes, landeseigenes Wiesenvogelschutzprogramm ergänzt werden.“ (LPD 57/2021)

Ansprechpartnerin für diesen Artikel

Sonja Markgraf

Pressesprecherin

Tel.: 0511 36704-31

E-Mail-Kontakt