Landwirtschaftliche Nutzfläche muss grundsätzlich geschützt werden
L P D – Das Landvolk Niedersachsen appelliert an die Landesregierung, die im Dezember vergangenen Jahres vom Kabinett getroffene Entscheidung zur Zulassung von Solarparks auch in „Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft“ zu überdenken. „Wir halten es grundsätzlich für falsch, die bisherige sinnvolle Steuerung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Landesraumordnungsprogramm aufzuweichen“, erklärt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies im Landvolk-Pressedienst. „Priorität vor anderen Flächennutzungen muss immer der Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln haben, nicht nur wegen der akuten Auswirkungen des russischen Überfalls auf die Ukraine.“
Bisher sind Solarparks nicht zulässig in „Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft“, die von den Landkreisen in den regionalen Raumordnungsprogrammen festgelegt werden. „Das ist auch richtig, denn Sinn und Zweck der Festsetzung von Vorbehaltsgebieten ist, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der entsprechenden Flächen zu sichern“, so Hennies. „Konsequenterweise müssen dort auch weiterhin PV-Freiflächenanlagen ausgeschlossen werden.“
Die Landesregierung hatte im Dezember 2021 beschlossen, dieses Ziel der Raumordnung durch einen Grundsatz dahingehend zu ändern, dass in „Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft“ Solarparks nicht errichtet werden „sollen“. Dies scheint zunächst noch ein raumordnerischer Schutz der Nahrungsmittelerzeugung zu sein, der in nachfolgenden planerischen Abwägungsprozessen seine Wirkung entfaltet. Gleichzeitig wird aber die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbaren Energien-Anlagen als „im überragenden öffentlichen Interesse liegend und der öffentlichen Sicherheit dienend“ angesehen, weshalb im Zweifel die Festsetzung als „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“ nach Auffassung des Landvolks Niedersachsen keine oder nur eine geringe Wirkung entfalten wird.
Vor dem Hintergrund der aktuell besonderen präsenten Bedeutung der Nahrungsmittelproduktion und der Tatsache, dass wertvolle landwirtschaftliche Flächen über die „Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft“ geschützt werden, hält der Landesbauernverband es für dringend erforderlich, die bestehende Regelung im Landesraumordnungsprogramm aus dem Jahr 2017 grundsätzlich beizubehalten. Das Landvolk spricht sich aber nicht generell gegen Solarparks auf landwirtschaftlichen Nutzflächen aus. Der Verband sieht darin eine Chance für landwirtschaftliche Betriebe und einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. „Es muss nur im Rahmen einer «guten Planung» sichergestellt werden, dass für die Landwirtschaft und für die landwirtschaftlichen Betriebe wichtige Flächen nicht dauerhaft aus der Produktion genommen werden“, erklärt Hennies.
Außerhalb der „Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft“ sind mit mehr als 600.000 Hektar (ha) derzeit ausreichend Flächen vorhanden, auf denen die politischen Zielvorgaben des Landes, bis 2035 auf mindestens 0,47 Prozent der Landesfläche (ca. 22.000 ha) Gebiete für Freiflächenanlagen auszuweisen, umgesetzt werden können. Wenn es darüber hinaus im Einzelfall erforderlich sein sollte, auf Flächen in „Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft“ zuzugreifen, können Zielabweichungsverfahren oder Änderungen der regionalen Raumordnungsprogramme geeignete Wege sein. Auch bisher entwässerte Moorflächen könnten in Kombination mit einer klimaschonenden Vernässung für die Solarstromerzeugung genutzt werden.
Entscheidend in der Argumentation ist für das Landvolk auch eine Verabredung im Niedersächsischen Weg: Darin wurde festgelegt, die bauliche Inanspruchnahme der Außenbereichsflächen auf drei Hektar je Tag zu beschränken. Wollte man das im Änderungsentwurf des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes für PV-Freiflächenanlagen festgelegte Ausbauziel bis 2035 erreichen, müssten – ab jetzt – täglich auf 4,5 Hektar Solarmodule installiert werden. Das sei ein klarer Verstoß gegen die Ziele des Niedersächsischen Wegs, stellt das Landvolk fest. (LPD 32/2022)