L P D – Erleichterung löst das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer bei Niedersachsens Landwirten aus. „Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass nach dem Votum der Verfassungsrichter für die Übergabe landwirtschaftlicher Familienbetriebe keine Veranlagung zur Erbschaftssteuer notwendig sein soll“, sagt Landvolkpräsident Werner Hilse. Er richtet damit zugleich den Appell an die Politik, den nun ergangenen Auftrag zur Feinjustierung der entsprechenden Gesetzgebung nicht als Anlass zu Verschärfungen im landwirtschaftlichen Erbrecht zu nutzen. „Wir sehen uns in der Auffassung bestätigt, dass unsere bäuerlichen Familienunternehmen durch eine Verschonungsregelung von der Erbschaftssteuer befreit bleiben“, verdeutlicht Hilse. Ergänzend weist er darauf hin, dass bei der Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe in der Regel Gebäude- und Maschinenkapital übertragen werde, dass ausschließlich für die weitere Bewirtschaftung des Betriebes genutzt werde.