L P D – Die Energiewende ist gesellschaftlicher Konsens. Deren Umsetzung erfordert jedoch noch erhebliche Kraftanstrengungen, unter anderem zählt dazu der Bau der sogenannten Stromautobahnen. Niedersachsen ist nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen von dem Netzausbau in erheblichem Maße betroffen. „Der vom Gesetzgeber beschlossene Vorrang für das Erdkabel befriedete die gesellschaftliche Diskussion, wird aber noch stärker und unmittelbarer in die Lebensgrundlagen der direkt betroffenen Land- und Forstwirte sowie aller anderen Landnutzer eingreifen als Freileitungen“, verdeutlicht Landvolkvizepräsident Ulrich Löhr. Die konkrete Betroffenheit der voraussichtlichen Eingriffe wollen Landwirte am Montag, 15. Mai nach Einbruch der Dunkelheit ab 20 Uhr symbolisch darstellen. Mit beleuchteten Schleppern soll das tatsächliche Ausmaß dieses Eingriffs in die landwirtschaftliche Nutzung dargestellt werden. Alle vom vermutlichen Verlauf der Südlink-Trasse betroffenen Kreisverbände im Landvolk Niedersachsen haben zu dieser Aktion aufgerufen. Die Schlepper werden ein Stück des voraussichtlichen Trassenverlaufs in seiner gesamten Breite abbilden und wollen damit verdeutlichen, wie gravierend die Planungen sich auf die Höfe und die betroffenen Grundeigentümer auswirken wird.
„Das Landvolk sieht in der freiwilligen dauerhaften Nutzungsgewährung eine Leistung, die zweifelsfrei einer wiederkehrenden Akzeptanzzahlung bedarf“, fasst Löhr die Forderung des Berufsverbandes zusammen. Zugleich stuft der Verband eine Neujustierung der Entschädigungsgrundsätze für alle durch den Bau oder infolge des Leitungsbetriebes entstandenen Schäden als unerlässlich an. Ein schneller Netzausbau spart erhebliche Kosten, die sonst für das Management der Leitungsengpässe anfallen und bereits in den letzten Jahren dreistellige Millionenbeträge erreicht haben. Mit der Einführung einer wiederkehrenden Akzeptanzzahlung an die betroffenen Grundeigentümer würde dem Einhalt geboten und eine durchgreifende Unterstützung der Vorhaben umsetzbar. Daneben müssen die Entschädigungssätze für die Bewirtschafter dringend aktualisiert werden. Zugleich darf der Netzausbau nur flächenschonend und mit den Mitteln der Schadensvermeidung erfolgen und insbesondere keinen naturschutzfachlichen Ausgleich nach sich ziehen. Und die landwirtschaftliche Nutzung muss auch auf der Leitungstrasse gewährleistet bleiben! (LPD 35/2017)