Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum

Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum - Foto: Landvolk
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L P D – Vor jedem fertigen Lebensmittel steht ein langer Prozess: Von der Geburt des Ferkels bis zum ausgewachsenen Schwein über die Weiterverarbeitung bis hin zur leckeren Wurst im Laden arbeiten viele Menschen daran mit. Die Wertschätzung, die alle Beteiligten dafür erhalten, ist jedoch oft zu gering. Der Landvolk-Pressedienst zitiert Zahlen des Bundeslandwirtschaftsministeriums, wonach jedes achte Lebensmittel weggeworfen wird. Eine Studie hat ergeben, dass gerade junge Menschen überdurchschnittlich viele Lebensmittel wegwerfen. Darum stellt jetzt das Bundeslandwirtschaftsministerium – genau wie der Verein information.medien.agrar (i.m.a) – Lehrkräften der Primar- und Sekundarstufe I kostenloses Unterrichtsmaterial zur Verfügung. Infobroschüren, Poster in diversen Größen sowie Aufkleber und Bastelbögen werben unter dem Slogan „Zu gut für die Tonne!“ für den sparsamen Umgang mit Lebensmitteln. Das Unterrichtsmaterial zur Aktion „Zu gut für die Tonne!“ kann im Internet unter https://www.zugutfuerdietonne.de/service/service/ bestellt werden.

Allzu häufig wird der Joghurt ungeöffnet in den Müll geworfen, nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Dabei können viele Lebensmittel auch dann noch gegessen werden. „Zehn Fragen und Antworten zum Mindesthaltbarkeitsdatum“ informieren in einem Faltblatt über diese Datumsangabe. Sie wollen zugleich der Wegwerfmentalität von wertvollen Lebensmitteln entgegenwirken, denn das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verbrauchsdatum! Jeder sollte sich vielmehr auf seine Sinne verlassen und dann entscheiden, ob ein Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar ist. Ein untypischer Geruch, Veränderungen in Farbe und Konsistenz oder gar Schimmel sind eindeutige Anzeichen dafür, dass ein Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden sollte. Auch nach dem Öffnen der Verpackung sollte der Inhalt zügig verbraucht werden, denn durch das Öffnen gelangen Mikroorganismen an das Lebensmittel, wodurch sich die Haltbarkeit verkürzt, empfiehlt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde. Der Flyer steht unter https://www.bll.de/de/infomaterial/schulmaterialien/pb-mindesthaltbarkeitsdatum-schule im Internet bereit. (LPD 2/2016)