Naturschutz: Landwirte müssen honoriert werden

Foto: Landvolk Niedersachsen
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Umweltverbände und Landvolk verfolgen ähnliche Ziele

L P D – Das Engagement von Landwirten im Naturschutz muss vernünftig bezahlt werden, darin sind sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in Niedersachsen mit dem Landvolk Niedersachsen einig. In einem Gespräch, zu dem Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke den Landesvorsitzenden des NABU, Dr. Holger Buschmann, und den Landesvorsitzenden des BUND, Heiner Baumgarten, eingeladen hatte, wurden weitere Gemeinsamkeiten deutlich, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.   

Im Mittelpunkt des Gedankenaustausches stand die Sorge des Landvolkes vor einem so genannten Volksbegehren, über das BUND und NABU eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes erreichen wollen. Die beiden Naturschutzorganisationen hatten im September Umweltminister Olaf Lies und Ministerpräsident Stephan Weil über ihre Forderungen an die Landespolitik zum Thema Insekten- und Artenschutz informiert. BUND und NABU sind sich mit dem Landvolk einig darin, dass die Politik gefordert ist, Lösungen für die bestehenden Zielkonflikte bereitzustellen. Die Naturschutzorganisationen erkennen an, dass dem Insekten- und Artenschutz dienende Bewirtschaftungsänderungen auf den Höfen verlässlich honoriert werden müssen. „Wir brauchen klar definierte Vorgaben für eine natur- und umweltverträgliche Landwirtschaft, die mit Mitteln aus der GAP und durch Bundes- wie Landesmittel für zusätzliche Leistungen ergänzt werden müssen“, formuliert Heiner Baumgarten die Rahmenbedingungen. „Eine Mogelpackung, bei der unsere Bäuerinnen und Bauern  aus wahrscheinlich sinkenden Mitteln des EU-Agrarbudgets am Ende selbst die Zeche bezahlen, weil die Politik weder den Verbrauchern noch den Steuerzahlern die Mehrkosten für höhere Naturschutzstandards zumuten will, können wir jedoch nicht akzeptieren“, betont Schulte to Brinke. Dr. Holger Buschmann erläutert: „Der Naturschutz sieht die Landwirte als natürliche Partner für den Erhalt einer artenreichen Umwelt. Sie müssen allerdings dazu in die Lage versetzt, also entsprechend entschädigt und gefördert werden, so dass Höfe erhalten bleiben“.

Landvolk, BUND und NABU stellen aber auch gemeinsam fest, dass angesichts der Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels und des weltweiten Handels es kaum gelingen wird, vom Verbraucher angemessene Preise für die Landwirte zu erhalten, die sich über die bisherigen Auflagen hinaus für den Naturschutz engagieren. Deshalb bevorzugt das Landvolk weiter kooperative, freiwillige Maßnahmen, während BUND und NABU darüber hinaus für eine Umschichtung von EU- und Landesmitteln zugunsten einer naturverträglicheren Landbewirtschaftung sind.  (LPD 90/2019)