Garbade: „Erfolgreicher Bürokratieabbau funktioniert nur mit uns Praktikern“
L P D – Die Einführung der Abgangsmeldungen für schweinehaltende Betriebe an die Herkunfts- und Informationssystem-Tierhaltung-Datenbank (HIT) führte im Sommer vergangenen Jahres zu erheblichem Unmut unter den Schweinehaltern. „Die zusätzliche Meldeverpflichtung musste nun erfolgen, wenn Schweine den Hof verlassen und war deshalb Anlass für den Arbeitskreis Sauenhalter im Landvolk Niedersachsen sich mit dem Thema Bürokratieabbau stärker zu befassen. Infolge der Bauerndemonstrationen seit Ende 2023 hat die Politik mittlerweile eine gewisse Vorstellung von der erdrückenden Bürokratie in der Landwirtschaft“, erklärt dazu der Vorsitzende des Arbeitskreises, Enno Garbade. Das Thema Bürokratieabbau ist aktuell auf Bundes- und Länderebene in den Fokus gerückt, die Regierungen und Parlamente befassen sich damit und fragen nach konkreten Vorschlägen aus der Landwirtschaft.
„Als Antwort darauf hat der Arbeitskreis Sauenhalter Norddeutschland – ein Verbund der Sauenhalter in den Landesbauernverbänden Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Westfalen-Lippe und Rheinland, der sich seit einigen Jahren aufgrund der schwierigen Zukunftsaussichten der Sauenhaltung trifft – jetzt ein Positionspapier mit Vorschlägen zur Bürokratievereinfachung in der Schweinehaltung vorgelegt, denn wir Sauenhalter wissen als Praktiker am besten, wo effektiv Zeit und Aufwand eingespart werden kann“, führt Sauenhalter Garbade gegenüber dem Landvolk-Pressedienst aus.
In dem Papier werden zunächst Ziele für den Bürokratieabbau formuliert. Darauf aufbauend werden Vorschläge und Forderungen zur Vereinfachung der Meldeverpflichtungen in der Schweinehaltung dargelegt. „Für eine Entlastung der schweinehaltenden Betriebe ist eine Reduzierung der Meldestellen und -zeitpunkte wichtig. Hierfür müssen Datenbanken zusammengelegt bzw. verknüpft sowie Alters- und Größenklassen vereinheitlicht werden“, erklärt Garbade. Entscheidend sei zudem, dass durch neue gesetzliche Vorgaben keine zusätzliche Bürokratie aufgebaut, sondern vorhandene und bewährte Meldestrukturen genutzt werden. „Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Schweinehaltung, sondern für die gesamte landwirtschaftliche Branche. Die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) bietet aktuell Bund und Ländern die Chance, die politischen Versprechen des Bürokratieabbaus direkt in die Tat umzusetzen und kein neues „Bürokratiemonster“ zu schaffen“, hofft Garbade auf ein positives Echo zu den Vorschlägen. (LPD 2024)