Pauschale Düngebeschränkung wenig zielführend

L P D – Das Landvolk Niedersachsen bleibt bei seiner Kritik an weiteren, sehr pauschalen Beschränkungen der Stickstoffdüngung. „Den Klageandrohungen der EU muss die Bundesregierung mit dem Verweis auf die schon 2017 verschärfte deutsche Düngeverordnung begegnen“, fordert Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Weitere Einschnitte an der aktuellen Gesetzgebung lehnt der Verband dagegen ab, „die erst vor zwei Jahren novellierte Düngeverordnung muss jetzt ihre Wirkung entfalten“, begründet Schulte to Brinke. Die Landwirte hätten mit einer deutlichen Einschränkung des Mineraldüngerverbrauches ebenso auf die strengeren Vorgaben reagiert wie mit einer Reduzierung der Tierbestände. Ambitionierte Vorschläge habe es auch aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegeben. Sie wollen die unbestrittenen Verbesserungen im Gewässerschutz über kooperative Ansätze mit finanziellen Hilfen verbinden. Die zwischen den Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt abgestimmten Vorschläge sehen dagegen eine pauschale Reduzierung der Stickstoffdüngung um 20 Prozent in sogenannten nitratsensiblen Gebieten vor. Sie laufen der guten landwirtschaftlichen Praxis eindeutig zuwider. „Unsere Landwirte können ihre Pflanzen und Böden nicht aushungern“, verdeutlicht Schulte to Brinke. Damit sei die von Verbraucherinnen und Verbrauchern gewünschte Qualität der Lebensmittel nicht mehr zu gewährleisten, zugleich sei die Bodenfruchtbarkeit in Gefahr. Das Landvolk verweist auf die guten Erfahrungen mit Kooperationen in Wasserschutzgebieten. Zudem solle gezielt an belasteten Messpunkten Ursachenforschung betrieben werden, um eventuelle Fehler abstellen zu können. Mit diesen Argumenten sollte nach Überzeugung des Landvolkes Niedersachsen die Bundesregierung die Klageandrohung aus Brüssel abwenden können.