SVLFG ruft zur Sozialwahl auf

SVLFG ruft zur Sozialwahl auf - Foto: Landvolk
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L P D – Bundesweit finden im Mai die Sozialwahlen statt, die drittgrößte Wahl nach der Europa- und der Bundestagswahl. 30 Millionen Beitragszahler und Rentenempfänger sind wahlberechtigt. Erstmals werden auch 1,5 Millionen Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) angeschrieben. Nach Mitteilung des Landvolk-Pressedienstes sind darunter bis zu 200.000 niedersächsische Versicherte. Allerdings wird innerhalb der SVLFG nur die Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte auch zu einer aktiven Wahl aufgerufen, die Gruppe der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer hat bereits über eine Friedenswahl ihre Delegierten für das Versichertenparlament bestimmt.

Zu den Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zählen der unfallversicherte Unternehmer und sein unfallversicherter Ehegatte oder sein Lebenspartner, wenn in dem bei der SVLFG veranlagten Unternehmen keine fremden Arbeitskräfte tätig sind. Die Größe des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Auch Kleinbetriebe gehören der landwirtschaftlichen Unfallversicherung an, sowie Unternehmer aus GbR-Gesellschaften, sofern sie keine fremden Arbeitskräfte beschäftigen. Diese Personengruppe muss auf das Anschreiben der SVLFG reagieren und den entsprechenden Fragebogen ausgefüllt zurücksenden. Nur dann werden diese Personen in das Wählerverzeichnis aufgenommen und bekommen bis Anfang die Mai die Wahlunterlagen zugestellt. Diese wiederum müssen bis zum 31. Mai an die SVLFG zurückgeschickt werden.

Zur Wahl zugelassen sind bundesweit elf Listen, darunter als Liste 2 eine gemeinsame Liste der Bauernverbände in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Sie tritt für eine ortsnahe Sozialberatung und gerechte Beiträge für alle Versicherten ein und möchte das eigenständige landwirtschaftliche Sozialversicherungssystem erhalten. In das Versichertenparlament der SVLFG werden jeweils 20 Vertreterinnen und Vertreter aus den Gruppen der Arbeitgeber, der versicherten Arbeitnehmer und der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte als Delegierte gewählt. Die Wahlperiode umfasst wie bei allen anderen Sozialparlamenten sechs Jahre. (LPD 17/2017)