Grund dafür sind politische Entscheidungen
L P D – Niedersachsens Landwirte verwerten schon immer Klärschlamm aus der öffentlichen Abwasserbehandlung. Erstmals fällt im Jahr 2018 diese stoffliche Verwertung in der Landwirtschaft mit 61.818 Tonnen geringer aus als die Verbrennung mit 69.244 Tonnen. Damit zeigen sowohl die Verschärfung der Klärschlammverordnung als auch der Düngeverordnung durch die Bundesregierung im Jahr 2017 Wirkung. Die Klärschlammverwertung durch die Landwirtschaft für Abwasserbehandlungsanlagen größer Orte soll zukünftig vollständig eingestellt werden, parallel dazu kommt auf die größeren Kommunen dann die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung zu. Für die Verwertung in der Landwirtschaft begrenzt die Düngeverordnung die Ausbringung nahezu vollständig auf die Frühjahrsmonate, während die Alternative der Klärschlammverbrennung ganzjährig zur Verfügung steht. Der Landvolk-Pressedienst zitiert aus Daten des Landesamtes für Statistik, wonach 2018 in Niedersachsen insgesamt 165.048 Tonnen Klärschlamm zur Entsorgung anstanden. Davon wurden 88.995 Tonnen stofflich verwertet. Hiervon wiederum übernahm die Landwirtschaft mit 61.818 Tonnen gut ein Drittel, kleinere Mengen flossen in Maßnahmen des Landschaftsbau oder wurden zu Klärschlammerde aufbereitet. Im Jahr 2010 wurden nach dieser Statistik von 193.406 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm noch 129.071 Tonnen in der Landwirtschaft verwertet, dieser Anteil hat sich damit deutlich verringert. Bundesweit liegt die Klärschlammverwertung durch die Landwirtschaft nur bei rund einem Viertel des Gesamtaufkommens, von 1,75 Mio. Tonnen gingen 280.325 Tonnen oder nur rund jede vierte Tonne in die Landwirtschaft, 1,3 Mio. Tonnen wurden verbrannt.
Die Landwirtschaft nutzt Klärschlamm in erster Linie wegen des darin enthaltenen Phosphats als unverzichtbarer Nährstoff für die Kulturpflanzen. Die natürlichen, erdgeschichtlich entstandenen Lagerstätten für mineralische Rohphosphate sind begrenzt. Daher ist der Klärschlammeinsatz in der Landwirtschaft ressourcenschonend und ein Baustein der Kreislaufwirtschaft. Die Landwirtschaft in Niedersachsen benötigt relativ wenig mineralischen Phosphatdünger, da die aus der Tierhaltung oder Biogasanlagen anfallenden wirtschaftseigenen Düngemittel wie Gülle, Stallmist oder Gärreste landesweit für den weit überwiegenden Teil des Düngebedarfs bereits ausreichen. Die Politik hat aus Gründen der Umweltvorsorge den Klärschlammeinsatz in der Landwirtschaft zunehmend aufs Abstellgleis geleitet, obwohl durch strenge Schadstoffkontrollen immer wieder die Unbedenklichkeit für die Düngung überprüft wurde. (LPD 8/2020)