L P D – Die Ausbreitung der Wölfe stellt Niedersachsens Tierhalter vor erhebliche Probleme. Das sagt der Rotenburger Landvolkvorsitzende Jörn Ehlers bei einer Anhörung im Agrarausschuss des niedersächsischen Landtages in Hannover. „Politiker, die unter dem Motto ‚Willkommen Wolf‘ den Beutegreifer hierzulande wieder heimisch machen wollen, sollten die zunehmenden Ängste und Sorgen der betroffenen Menschen nicht übersehen“, sagt der Landwirt. Die Kulturlandschaft habe sich in den mehr als 100 Jahren seit Verschwinden des Wolfes ebenso deutlich verändert wie das Freizeitverhalten der heutigen Bewohner. Schäden durch den Wolf, der nicht durch natürliche Feinde bedroht werde, seien den Landwirten nicht zuzumuten. Ehlers kritisiert in diesem Zusammenhang die in vielen Punkten unbefriedigende Entschädigungspraxis durch das Land: „Wird ein Wolfsangriff durch unsere Mutterkuh-, Pferde-, Damwild- oder Schafhalter vermutet, muss zunächst der Schaden anerkannt werden. Erst dann wird die Frage der angemessenen Entschädigung diskutiert, aber letztlich vielleicht durch bürokratische Obergrenzen beschränkt“. Das Landvolk vermisse hier einen eindeutigen, gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch der Geschädigten und eine zügige Abarbeitung.
Als inakzeptabel bezeichnet Ehlers Forderungen an die Tierhalter, ihre Weidetiere durch den „absoluten“ Schutz abzusichern. „Das wäre dann das Gegenmodell zum Wolfsgehege und verträgt sich nicht mit dem Wunsch nach Freilandhaltung und Weidegang“, skizziert Ehlers die widersprüchlichen Ziele zwischen gesellschaftlich gewünschter Nutztierhaltung und Artenschutz. Akzeptanz für die Rückkehr der Wölfe könne allenfalls durch geförderte und akzeptierte Schutzmaßnahmen begleitet werden. Keinesfalls dürfe der Gesetzgeber Schutzmaßnahmen fordern und bei Unterlassung mit Sanktionen drohen. Grundsätzlich vermutet das Landvolk nicht den von den Behörden erhofften Gewöhnungseffekt der Menschen an den Wolf in den betroffenen Landstrichen. Vielmehr verliere offenbar der Wolf zunehmend die Scheu vor den Menschen, er müsse gar als „Kulturfolger“ eingestuft werden. „Das Gefährdungspotenzial und die Sorgen der Betroffenen müssen ernst genommen werden“, fasst Ehlers zusammen.