ZJEN und Grundeigentümer: Neues Jagdgesetz ist zukunftsweisend

Niedersachsen ist das Land der Jäger - Foto: DJV
Das neue Jagdgesetz ist am (heutigen) Dienstag im Landtag verabschiedet worden. Foto: DJV

LPD Das (heute) vom Niedersächsischen Landtag beschlossene neue Niedersächsische Jagdgesetz wird vom Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (ZJEN) als „positiv und zukunftsweisend“ bewertet. Mit dem neuen Gesetz sei eine deutliche Stärkung der Grundeigentümerinteressen verbunden, die im Ergebnis auch dem Klimaschutz zugutekommen.

Damit eine stabile Entwicklung des Waldes gewährleistet wird, muss sich die Jägerschaft mit den Jagdgenossenschaften als Verpächterinnen des Jagdausübungsrechts bei der Aufstellung der Abschussplanung in Zukunft enger abstimmen. Wald und Wild in Niedersachsen sollen dadurch besser miteinander harmonisieren. Vereinfachungen wir es auch in der Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaften geben, die als Körperschaften öffentlichen Rechts für die Verpachtung ihrer Jagdreviere zuständig sind.

Dass der Wolf dem Jagdrecht unterstellt wird, entspricht einer seit Jahren gestellten Forderung des ZJEN. „Auch wenn der besondere Schutzstatus sich dadurch nicht ändert, ist die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ein erster Schritt in Richtung eines aktiven Bestandsmanagements. Dies ist bei Zuwachsraten von jährlich bis zu 30 Prozent zum Schutz von Weidetieren und anderen Arten dringend erforderlich und europarechtskonform umsetzbar“, kommentiert ZJEN-Verbandspräsident Hans-Heinrich Ehlen.

Zur Reduzierung der teilweise ausufernden Schwarzwildbestände sei auch die Zulassung von Nachtzieltechnik ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, der dem Beispiel anderer Bundesländer folgt, so der Verband.

Sonja Markgraf

Pressesprecherin

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