Zwischenfrucht ist die erste Wahl beim Greening

Zwischenfrucht ist die erste Wahl beim Greening - Foto: Landpixel
Foto: Landpixel

L P D – Zum Jahresende wird die EU-Agrarförderung an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt, die Greening-Prämie erhalten die niedersächsischen Landwirte allerdings leider erst im Frühjahr. Die EU-Agraranträge mussten bereits im Mai dieses Jahres bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Um die volle Prämie auszuschöpfen, sind die Landwirte erstmals seit diesem Jahr verpflichtet, die sogenannten Greening-Vorgaben zu erfüllen, schreibt der Landvolk-Pressedienst. Diese setzen sich zusammen aus der Anbaudiversifizierung, dem Erhalt von Dauergrünland und der Flächennutzung im Umweltinteresse mit ökologischer Vorrangfläche (öVF) auf fünf Prozent der Ackerfläche. Das sind zum Beispiel Brachflächen, Feldrandstreifen, Landschaftselemente, Feldgehölze, Zwischenfruchtanbau oder der Anbau stickstoffbindender Pflanzen (Leguminosen). Diese Maßnahmen werden mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren angerechnet. Erfüllt der Landwirt die strengen Vorgaben, erhält er die volle Prämie.

Die Landwirte in Niedersachsen haben die Spielräume bei der Umsetzung der öVF unterschiedlich genutzt. Auf knapp 238.000 Hektar wurden Zwischenfrüchte in den Sammelanträgen ausgewiesen, auf 38.700 Hektar Untersaat, auf knapp 25.000 Hektar Brachflächen, und auf 7.500 Hektar Leguminosen. Auch die anderen Maßnahmen aus dem langen Katalog wurden in verschiedenem Umfang gewählt. Insgesamt wurden über 312.000 Hektar öVF in den Agraranträgen in Niedersachsen ausgewiesen. Die Entscheidung für eine bestimmte Maßnahme kann nur betriebsindividuell getroffen werden. Die Lage an Wald, Fluss oder Hang, auf magerem Boden oder gutem Acker ist ausschlaggebend. Allerdings sorgt eben diese Vielfalt, gepaart mit strengen Vorschriften für die einzelnen Maßnahmen für den großen Aufwand bei der Antragsbearbeitung.

Im Laufe des ersten „Greening-Jahres“ sind viele Fragen aufgetaucht, die bei den Landwirten für Verunsicherung gesorgt haben. Was passiert beispielsweise, wenn die Zwischenfrucht wegen Trockenheit nicht aufläuft? Und ist die Düngung auf ökologischen Vorrangflächen erlaubt? In Niedersachsen hat das Landvolk frühzeitig zahlreiche Informationsveranstaltungen durchgeführt, um die Landwirte bei der Umsetzung zu unterstützen. Viele Fragen konnten rechtzeitig geklärt und Vorbehalte seitens der Landwirte ausgeräumt werden. Insgesamt sind die neuen Vorgaben aber recht komplex und alle Beteiligten müssen sich in die zahlreichen Details erst einarbeiten. (LPD 98/2015)