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Gerichte erschweren Etablierung eines Wolfsmanagements
L P D – Ob in Niedersachsen oder Bayern – und selbst in Österreich: Ausnahmegenehmigungen zur Tötung eines Problemwolfes bleiben weiterhin die Ausnahme. „Immer wieder stellen Gerichte mit ihren Beschlüssen und Urteilen die Spezies Wolf über das Schaf und entscheiden so über Leben und Tod vieler friedlicher Tiere im Gegensatz zu einem Raubtier. Der Wolf ist längst nicht mehr im Bestand bedroht – wie die neuesten Zahlen des Wolfsmonitorings eindrucksvoll belegen. Diese Gerichtsurteile versteht kein normaler Mensch mehr – jedenfalls in den ländlichen Regionen, wo der Wolf sein Unwesen treibt“, bewertet Landvolk-Vizepräsident und Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement, Jörn Ehlers, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade zur Aufhebung der erteilten Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfes im Landkreis Stade.