Seuchenschutz wird deutlich verschäft

Seuchenschutz wird deutlich verschäft - Foto: Landvolk
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Schweinepest Mehr Durchgriffsrechte für Behörden, strengere Auflagen beim Transport und ganzjährige Jagd auf Schwarzwild: Der Bundesrat stimmte den Plänen zur ASP-Vorsorge zu. Mit einer wichtigen Ausnahme für Tierhalter.
Bund und Länder stärken im Kampf gegen die näherrückende Afrikanische Schweinepest (ASP) Prävention und Krisenmanagement. Der Bundesrat stimmte vorige Woche der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten zu.

Die Änderungen ermöglichen unter anderem ein unverzügliches Eingreifen und zusätzliche Durchgriffsrechte für die Behörden sowie verschärfte Auflagen im Falle einer Einschleppung der Seuche nach Deutschland. Zudem wurde die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben. Sie dürfen jetzt bundesweit ganzjährig bejagt werden – mit dem nach wie vor gültigen Grundsatz, Nachwuchs führende Muttertiere zu schonen. Damit soll die Schwarzwildpopulation erheblich ausgedünnt werden.

Kein Totalverbot für Stroh
Mit der vom Bundesrat beschlossenen Änderungsverordnung greifen bei der Feststellung eines ASP-Falls zusätzliche Vorgaben. Fahrzeuge, die Speiseabfälle, Fleisch oder Ähnliches befördern, müssen desinfiziert werden, bevor sie das betroffene Gebiet verlassen. Ferner werden alle schweinehaltenden Betriebe aus dem betroffenen Areal, die ihre Tiere oder Erzeugnisse dar­aus vermarkten wollen, dazu verpflichtet, das Fleisch oder die Tiere vorher untersuchen zu lassen.

Darüber hinaus können Behörden die Verwendung von Gras, Heu und Stroh aus einem gefährdeten Gebiet für Schweine verbieten. Dieser Punkt wurde von der Länderkammer gegenüber dem Antrag der Bundesregierung abgeschwächt. Ursprünglich war ein Totalverbot vorgesehen. Das aber hätte Tierhalter mit Strohhaltungssystemen vor unlösbare Probleme gestellt. Raufutter und Einstreu dürfen weiterhin verwendet werden, wenn sie früher als sechs Monate vor Festlegung des gefährdeten Gebiets gewonnen oder einer Hitzebehandlung unterzogen wurden.

Regional begrenzt sperren
Eigens zum Thema Vorsorge fand am Montag voriger Woche eine „Nationale Präventionskonferenz Afrikanische Schweinepest“ in Berlin statt. Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking sprach sich als amtierende Vorsitzende der Agrarministerkonferenz dafür aus, alle vorbeugenden Maßnahmen bundesweit besser zu koordinieren. Sie appellierte an den Bund, eine Regulationsstrategie für Bekämpfungsmaßnahmen in einer wenige Quadratkilometer umfassenden Kernzone zu schaffen. Nach Ansicht der CDU-Politikerin reichen die Befugnisse der Behörden dafür derzeit aber nicht aus.

Sollte die Afrikanische Schweinepest nach Deutschland gelangen, plädiert der geschäftsführende Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt dafür, das  Regionalisierungsprinzip anzuwenden. Exportsperren und Handelsbeschränkungen sollten dann mit Pufferzonen auf das betroffene Gebiet beschränkt bleiben und nicht automatisch das ganze Land umfassen.
Schmidt beruft sich dabei auf den Schiedsspruch der Welthandelsorganisation (WTO). In einem Rechtsstreit zwischen der Europäischen Union und Russland hatte die WTO 2016 festgestellt, dass ein veterinärrechtlich begründetes Importverbot Russlands für Schweine und Schweinefleisch aus der gesamten EU nicht zulässig sei. Sein Haus stehe bereits in Kontakt mit wichtigen Kunden und werbe für das Prinzip, sagte der in Kürze aus dem Amt scheidende CSU-Politiker.

Angekündigt wurde eine gemeinsame Seuchenübung mit Polen und Tschechien. Außerdem plant Minister Schmidt, im Ernstfall möglichst das Bundesinnen- und das Bundesverteidigungsministerium an den Maßnahmen zu beteiligen.

Vorbeugen, vorbeugen …
Weitere Vorkehrungen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) fordern der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Landkreistag (DLT). Investitionen in Präventionsmaßnahmen seien das Gebot der Stunde, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier. Die Verbände fordern, an allen Parkplätzen und Raststätten standsichere und verschlossene Müllbehälter aufzustellen, risikobasierte Kontrollen auf Lebensmitteleinfuhren an den Grenzkontrollstellen einzuführen sowie eine mehrsprachige Öffentlichkeitskampagne umzusetzen. Sichergestellt werden müsse die Finanzierung der Seuchenschutzmaßnahmen durch die EU-Kommission, Bund und Länder.

Zweiter Schwerpunkt der Forderungen ist eine Verringerung des Schwarzwildbestandes. Neben der Aufhebung der Schonzeit, die jetzt beschlossen worden ist, fordern Bauernverband und Landkreistag, die Jagd auch in befriedeten Bezirken und Schutzgebieten zu erlauben. Zudem soll die freiwillige Anlage von Blüh- und Bejagungsschneisen unterstützt werden.

Naturschützer blocken ab
Auch die Naturschutzgebiete für die Wildschweinjagd zu öffnen, lehnt der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) indes klar ab. Dies wende sich gegen die „Grundüberzeugungen des Naturschutzes“, erklärte der Nabu.
Der Deutsche Tierschutzbund warf der Politik zudem vor, Wildschweine, die das Virus noch nicht einmal selbst nach Deutschland trügen, zu Sündenböcken zu machen. Dass Schüsse auf Rotten mit führenden Sauen zugelassen oder stillschweigend akzeptiert würden, sei aus Tierschutzsicht inakzeptabel, meint der Verband.
AgE/red