Hofabgabe jetzt neu geregelt

Hofabgabe jetzt neu geregelt - Foto: Landvolk
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Alterssicherung Die Regelungen zur Hofabgabe als Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente werden mit Beginn des neuen Jahres erheblich gelockert. Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung des Jahres wie erwartet dem Artikelgesetz zugestimmt, in dem die Neufassung der Hofabgabeklausel enthalten ist. Keine Mehrheit fand ein Antrag des Agrarausschusses für eine Entschließung, mit der die vollständige Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung gefordert werden sollte.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßte die Zustimmung des Bundesrates zu der vom Bundestag beschlossenen Anpassung. Schmidt betonte, dass die Abgabeverpflichtung „im Grundsatz erhalten“ bleibe und begründete dies mit ihren „nach wie vor wichtigen agrarstrukturelle Wirkungen“.

Die Bauernverbände und insbesondere ihre Nachwuchsorganisationen begrüßen die grundsätzliche Beibehaltung der Abgabeverpflichtung. Dagegen erwägt der „Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel“ eine Verfassungsklage (siehe LAND & Forst 51/15, Seite 20).
AgE/red