Land will besseren Überblick über Nährstoffströme

Land will besseren Überblick über Nährstoffströme -

Meldepflicht Abgeber von Wirtschaftsdünger haben ab dem kommenden Jahr eine Bringschuld zu deren Erfassung und Kontrolle. Die Landesregierung hat dazu Ende Mai die „Niedersächsische Verordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger“ beschlossen. Sie tritt zum 1. Juli 2012 in Kraft.

Neben der bereits seit September 2010 geltenden Dokumentationspflicht über den Verbleib von Wirtschaftsdüngern müssen Abgeber nun zweimal im Jahr der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als Düngerbehörde den Verbleib ihrer Wirtschaftsdünger melden. Dazu zählen Gülle, Gärreste oder Hühnertrockenkot. Landwirtschaftsminister Gert Lindemann  will mit der neuen Verordnung einen möglichst genauen Überblick über die Nährstoffströme gewinnen.

Bisher habe die Prüfung des Verbleibs von Wirtschaftsdünger der Düngerbehörde aufwändige Einzelfallkontrollen abverlangt. Künftig müsse sie sich die Daten für die Kontrolle der Nährstoffströme nicht mehr holen, sondern erhalte sie von den Betrieben zugesandt, argumentierte Lindemann vor Journalisten in

Hannover.

Die Verordnung sieht eine elektronische Meldung zweimal im Jahr an die Landwirtschaftskammer als zuständige Düngebehörde vor. Die Betriebe melden ihren Namen, ihre Anschrift, die Registrier- oder Betriebsnummer und die Art des Betriebes. Das Datum der Abgabe gehört ebenfalls zur Meldung sowie Art und Menge des Wirtschaftsdüngers. Name und Anschrift des Beförderers sowie Name, Anschrift und Registrier- oder Betriebsnummer des Empfängers machen die Meldung komplett. Sie soll für das erste Halbjahr bis Ende Juli des laufenden Jahres und für das zweite Halbjahr bis zum Ablauf des 31. Januar des Folgejahres erfolgen. Damit ist die erste Meldung bis 31. Januar 2013 fällig.

Als Registrier- oder Betriebsnummer nennt die Verordnung die Registriernummern für Biogasanlagen, die Betriebsnummer nach der InVeKoS-Verordnung oder die Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung bzw. eine auf Anforderung von der zuständigen Behörde zugeteilte Betriebsnummer.

Mit der Verordnung möchte das Land eine bessere Steuerung der Nährstoffströme erreichen und regional zu beobachtenden Umweltbeeinträchtigungen entgegenwirken. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird für die Meldung eine Datenbank einrichten, erhält dazu aber keine zusätzlichen Finanzmittel des Landes.

Lindemann nutzte seinen Auftritt vor der Presse in Hannover zu einigen klar stellenden Worten zum Thema Multiresistente Keime (MRSA) sowie antibiotikaresistente Erreger. Diese könnten auch in Gülle oder Gärresten vorkommen, damit sei nicht auszuschließen, dass derartige Erreger bei der Verwertung der Wirtschaftsdünger in die Umwelt gelangen. Dennoch gebe es nach bisherigen Untersuchungen nur geringe Ansatzpunkte zur Besorgnis.

Der Minister warnte vor pauschalierenden Äußerungen und stellte das subtanzspezifische Verhalten einzelner Antibiotika in den Vordergrund. Lindemann sah den Bedarf für weitere Untersuchungen, um diese Problematik umfassend klären zu können.
Br