Landvolk ruft Umweltverbände zur Rückkehr an den Gesprächstisch auf
L P D – „Wir Landwirte wissen, was wir an der Natur haben. Schließlich leben wir mit und von ihr. Deshalb haben Landwirte ein starkes Interesse an Artenvielfalt und fördern seit Jahren in verschiedensten Kooperationen die Biodiversität. Trotz diverser Umweltauflagen untermauern viele Bauern ihren Einsatz für Artenvielfalt mit zahlreichen freiwilligen Maßnahmen. Gemeinsam mit den Umweltverbänden NABU, BUND und der Landesregierung fühlten wir uns auf einem guten Weg. Wurde dieser jetzt seitens der Umweltverbände verlassen? Wir fordern die Initiatoren und Umweltverbände auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren“, zeigt sich Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke enttäuscht vom Vorgehen des Bündnis „Volksbegehren Artenvielfalt Jetzt“, das seinen Gesetzentwurf für das Volksbegehren eingereicht hat.
Wiederholt ist das Landvolk Niedersachsen auf die Naturschutzverbände zugegangen, um Ideen auszutauschen, wie gemeinsam eine höhere Artenvielfalt erreicht werden kann. „Die nun von den Initiatoren geforderten Regelungen überfordern die Landwirte und sind letztendlich kontraproduktiv, denn gesetzliche Vorschriften heben den Ansatz der freiwilligen Förderung aus“, führt Schulte to Brinke aus. Bei den seit Wochen intensiven Gesprächen mit Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, BUND und NABU sowie mit der Landwirtschaftskammer hatte das Landvolk den Eindruck gewonnen, dass man kurz vor einer gemeinsamen Verständigung gestanden habe. „Wir hatten uns hier auf eine positive Begleitung der Landwirtschaft zu mehr Artenschutz konzentriert. Deshalb fordern wir alle Beteiligten auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukommen, um das bislang Erreichte nicht zu ignorieren statt es auf der Straße zu regeln“, hofft der Landvolkpräsident auf eine Fortsetzung der Gespräche.
Natur-, Umwelt- und Artenschutz kann nur gestärkt werden, wenn die Landwirte mit einbezogen werden. „Es kann nicht sein, dass auf 30 Prozent des Dauergrünlands in Niedersachsen notwendige Bodenbearbeitungen zur Wiederansaat von geschädigten Grasnarben einfach verboten wird. Es ist unzumutbar, wenn die betroffenen Milchbauern für Maßnahmen zur Wiederherstellung von Grünlandfutterflächen für ihre Tiere um eine Sondergenehmigung betteln sollen“, zeigt Schulte to Brinke beispielhaft auf. Das angedachte Düngeverbot für landwirtschaftliche Nutzflächen auf fünf Metern Breite an Gräben und Vorflutern führt in gewässerreichen Regionen zu einem Umfang an Verlust produktiver Flächen für die Landwirtschaft, der für die dortigen Bauern nicht kompensiert werden kann. Von diesem Gesetzessesentwurf sind besonders die Grünland- und Milchbauern betroffen“, appelliert Schulte to Brinke besonders an die Landesregierung, dass auch bei der Förderung zu weiterem Wiesenbrüterschutz inklusive entsprechender Bereitstellung finanzieller Mittel die Landwirtschaft angehört werden muss. „Vertragsnaturschutz ist der richtige Weg. Für mehr Artenvielfalt gilt es, Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen“, erklärt der Landvolkpräsident abschließend.