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Beschwerde Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gegen den ZEIT-Artikel „Die Rache aus dem Stall“ vom 20. November 2014 als begründet erklärt. Ausdrücklich stellt der Presserat fest, dass die Redaktion der Hamburger Wochenzeitung gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen hat.

Zu fachlichen Details äußerte sich der Beschwerdeausschuss des Presserates jedoch nicht. Auch nach dem Einholen von Stellungnahmen sah man sich nicht in der Lage, die vom DBV aufgeführten wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen gegenüber den von der ZEIT herangezogenen Studien zu bewerten.
Nach Ansicht des DBV macht es sich der Presserat damit zu leicht. Der Beschwerdeausschuss dagegen verweist darauf, dass es sich um „eine Expertendiskussion handelt, die nicht der Presserat, sondern die Wissenschaft aufzuklären hat“.

Eindeutig wurde dagegen die unzutreffende Darstellung der ärztlichen Behandlung einer Patientin mit Antibiotika als Verstoß gegen das Gebot zur Sorgfalt verurteilt. Der DBV sieht sich damit bestätigt, dass die Empörung der Tierhalter über den Artikel sowie die massive Kritik zahlreicher Verbände und Landwirte berechtigt war und nicht sorgfältig recherchiert wurde. Die Redaktion wurde vom Presserat informiert, muss die Information aber nicht veröffentlichen.

Der 28-köpfige Presserat ist ein von den Verleger- und Journalistenverbänden getragenes Gremien der Selbstkontrolle der Medien. Maßstab ist der Pressekodex.
PI/red