Bestandsschutz bei EEG Förderung bleibt inkraft

Bestandsschutz bei EEG Förderung bleibt inkraft -

Strompreisbremse Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den
Bestandsschutz für Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) doch nicht anzutasten. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der
sogenannten Strompreisbremse kamen bei dem Treffen aber nicht heraus.

Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel vorige Woche im Anschluss an den
Energiegipfel mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer in Berlin
erklärte, sind die Regierungschefs von Bund und Ländern darin
übereingekommen, rechtliche Zusagen im Rahmen des EEG nicht nachträglich
zu kürzen. Dies sehe man als wichtiges Signal an die Betreiber und
Investoren, hieß es. Kurzfristige Maßnahmen zur Strompreissenkung werden
Teil weiterer Gespräche sein, die bis Ende Mai geplant sind. Die
Maßnahmen sollen möglichst noch vor der Bundestagswahl im September
inkrafttreten.

An einer grundlegenden Reform des EEG führt nach Merkels Darstellung
dennoch kein Weg vorbei. Diese soll die Kanzlerin zufolge direkt zu
Beginn der neuen Legislaturperiode in Angriff genommen werden. Geklärt
wurde hingegen nach ihren Angaben das weitere Vorgehen beim Netzausbau.
Hier soll die Koordination der Planung und des Ausbaus der deutschen
Stromtrassen in Zukunft maßgeblich durch den Bund erfolgen.

Konkret wurde vereinbart, dass die Bundesnetzagentur die Trassenplanung
und die Planfeststellungsverfahren für die meisten der
länderübergreifenden Höchstspannungsleitungen durchführen soll. Bund und
Länder versprechen sich davon vor allem eine Vereinfachung und
Beschleunigung des Ausbauprozesses.

Die Ergebnisse des Gipfels wurden von Branchenvertretern und Politik
gespalten aufgenommen. Die Beibehaltung des Bestandsschutzes stieß dabei
überwiegend auf Zustimmung. Der Fachverband Biogas (FvB) bemängelte
jedoch, dass die allgemeine Unsicherheit für Investitionswillige und
Banken bestehen bleibe; die Energiewende sei faktisch zum Stehen
gekommen.
AgE/red