EEG-Novelle zur Solarförderung beschlossen

EEG-Novelle zur Solarförderung beschlossen - Foto: landpixel
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Kompromiss Der Bundesrat hat das Gesetz zur Kürzung der Solarstromförderung am vergangenen Freitag gebilligt, nachdem der Vermittlungsausschuss zuvor einen Kompromissvorschlag erarbeitet hatte.

Somit bleibt die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 bestehen. Deutlichste Änderung ist die Aufnahme einer absoluten Obergrenze von 52 Gigawatt (GW) Gesamtleistung in Deutschland, ab der es keine Förderung für neue Anlagen mehr gibt. Bis dahin bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2,5 GW bis 3,5 GW ohne Absenkung erhalten.
Der Beschluss zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat in Politik und Verbänden kontroverse Reaktionen hervorgerufen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) bezeichnete die Einigung als „halbherzigen Schritt“. Mitglieder der Regierungskoalition wiesen auf die stärkere Marktausrichtung der Branche hin und begrüßten den Vertrauensschutz für Bestandsanlagen. Deutliches Lob kam vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Bundesumweltminister Peter Altmaier bezeichnete den erfolgreichen Abschluss als „guten Tag für die Energiewende in Deutschland“. Er sei optimistisch, dass Solarstrom schon in einigen Jahren ganz ohne Förderung die Marktreife erlangen werde. Das Gesetz passt die Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Preis- und Kostenentwicklungen an und verankert außerdem mit der Einführung des „atmenden Deckels“ einen Automatismus für zukünftige Vergütungsanpassungen. Zudem ist nur noch eine bestimmte Strommenge pro Jahr vergütungsfähig. Neu geregelt wurde auch die Einteilung der Leistungsklassen. Nur geringfügige Änderungen gibt es bei Solarparks.
AgE/red