Neuorganisation Am 1. Januar trat die über mehrere Jahre politisch und
fachlich vorbereitete Neuorganisation der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung (LSV) inkraft. Als Träger für die landwirtschaftliche
Sozialversicherung nahm die Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau (SVLFG) als sogenannte bundesunmittelbare
Körperschaft des öffentlichen Rechts ihre Arbeit auf. Die bisherigen
Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sowie der
Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wurden in die
SVLFG eingegliedert. Das Vermögen sowie die Rechte und Pflichten der
bisherigen regionalen Träger und des LSV-Spitzenverbandes gehen als
Ganzes auf die SVLFG über.
Die bisherigen Träger und der
LSV-Spitzenverband wurden zum 1. Januar 2013 aufgelöst. Damit ist der
SVLFG zuständig für alle Zweige der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung, also die landwirtschaftliche Unfallversicherung, die
Alterssicherung der Landwirte, die landwirtschaftliche
Krankenversicherung und die landwirtschaftliche Pflegeversicherung.
Zufrieden
mit dem Stand der Neuorganisation hat sich
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner geäußert. Die neue
Sozialversicherung sei arbeitsfähig, erklärte die Ministerin zum Start
des Bundesträgers gegenüber den Pressedienst Agra-Europe. Ihrer
Einschätzung nach werden die Versicherten vom Übergang aus der
regionalen in die zentrale Struktur kaum etwas merken. Bis zum 1. April
erwarte sie ein umsetzungsfähiges Feinkonzept zur Einsparung der
Verwaltungs- und Verfahrenskosten. Auch in den jährlichen
Haushaltsplänen der SVLFG werde man darauf achten, dass dieses Ziel
nicht aus den Augen verloren werde. Mit dem LSV-Neuordnungsgesetz werde
zudem der Einfluss des Bundes auf die Verwendung der von ihm für die
agrarsoziale Sicherung bereitgestellten Mittel von derzeit rund 3,7 Mrd.
Euro deutlich gestärkt.
AgE/red