Frühe Hofnachfolge bleibt wichtig

Frühe Hofnachfolge bleibt wichtig - Hendrik Lübben
Hendrik Lübben

Alterssicherung Die vor fast sechs Jahrzehnten eingeführte Hofabgabeklausel steht in der politischen Diskussion. Kritiker fordern ihre Abschaffung. Nun hat sich die Junglandwirte-AG eindeutig für den Beibehalt der Regelung ausgesprochen.
Der Berufsnachwuchs auf Niedersachsens Höfen wertet die Regelungen der landwirtschaftlichen Alterssicherung zur Hofnachfolge als zeitgemäß. „Für uns Junglandwirte ist die Hofabgabeklausel unverzichtbar“, sagt Hendrik Lübben für den Ausschuss Junglandwirte im Landvolk Niedersachsen.

Langes Zögern lässt den Nachwuchs abwandern
Damit vertritt der junge Milchbauer aus der Wesermarsch die Position der Junglandwirte Niedersachsen, der Niedersächsischen Landjugend und der Agrararbeitskreise der  katholischen Landjugendorganisationen. Lübben weist auf die Gefahr hin, dass Hofinhaber anderenfalls eine Übergabe zu lange hinauszögern. „Potenziellen Nachfolgern vergeht die Lust an der Landwirtschaft, wenn sie nicht in die unternehmerische Verantwortung mit eingebunden werden“, verdeutlicht der 32-Jährige.

Ausführlich setzen sich die Junglandwirte mit den Argumenten der Kritiker der 1957 eingeführten Hofabgabeklausel auseinander. Diese führen soziale Härten für kleine und mittlere Betriebe ohne Nachfolger an, da der Verzicht auf eine Über- oder Abgabe des Betriebes angeblich den Bezug der landwirtschaftlichen Altersrente ausschließe. Aus Sicht des Berufsnachwuchses rühren soziale Notlagen dagegen vielmehr daher, dass sich ältere Landwirte in dieser Lage zunehmend verschulden und von der betrieblichen Substanz zehren.
Zugleich verweisen die Junglandwirte und die Landjugend auf die Möglichkeiten der Mitunternehmerschaft der älteren Generation, die ohne Einbuße der Altersrente möglich ist. Seit rund zwei Jahren kann jeder Landwirt über 65 Jahre Altersrente beziehen und gleichzeitig weiter als landwirtschaftlicher Unternehmer tätig sein (§ 21, Abs. 8 ALG). Dazu bringt er seinen Betrieb in eine Gesellschaft, zum Beispiel eine GbR,  ein, bei der seine Gewinn- oder Gesellschaftsanteile unter 50 % liegen müssen. Die Leitung und Außenvertretung der Gesellschaft muss dabei durch den oder die anderen Gesellschafter erfolgen. Auch mit der Kritik, dass die Kopplung der landwirtschaftlichen Altersrente an die Hofabgabe im Vergleich zur gesetzlichen Rente ungerecht sei, setzt sich die Junglandwirte-AG auseinander. Zwar dürften zum Beispiel Handwerker mit 65 Rente beziehen und gleichzeitig weiter als Alleinunternehmer tätig sein.

Bund könnte seine Zuschüsse entziehen
Man könne aber nicht verschweigen, dass die Bundeszuschüsse zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung in der Hofabgabe begründet seien. Als Ausgleich finanziere der Bund die landwirtschaftliche Alterssicherung zu rund 70 %. Somit besteht die Gefahr, dass der Bund seine Zuschüsse zur Alterskasse zurückfährt und damit der gesamten landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Basis entzieht.

Die weitaus überwiegende Zahl landwirtschaftlicher Betriebsleiter regelt nach Einschätzung der Junglandwirte die Betriebsnachfolge unter Berücksichtigung der Hofabgabeklausel umsichtig und bezieht die nachfolgende Generation frühzeitig in die unternehmerische Verantwortung mit ein. Sie möchten die Hofabgabeklausel daher erhalten wissen.
PI/red