Landvolk bereitet jetzt Klagen vor

Foto: Landvolk Niedersachsen
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Rote Gebiete Die Ausweisung der Roten Gebiete in Niedersachsen und die damit verbundenen Regelungen der Landesdüngeverordnung empört viele Landwirte. Das Landvolk Niedersachsen will dagegen juristisch vorgehen.

Die umstrittene Landesdüngeverordnung (LDüV) wird voraussichtlich Ende 2019, Anfang 2020 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt können Rechtsmittel gegen die Verordnung eingelegt werden. Zusätzlich wird auf politischer Ebene weiterhin eine Veränderung der Roten Gebiete auf fachlicher Grundlage angestrebt.

Die betroffenen Kreisverbände im Landvolk Niedersachsen haben sich bereits Anfang 2019 zu einer Klagegemeinschaft zusammengeschlossen und bereiten mit dem Landesverband juristische Schritte vor. Zu diesem Zweck haben sich vergangene Woche die zuständigen Juristen und Fachleute auf ein konkretes Vorgehen verständigt. Parallel dazu wird bereits seit einem dreiviertel Jahr im Auftrag des Landvolkes ein Gutachten von einem renommierten Fachmann erstellt, das sich unter anderem mit den Messstellen auseinandergesetzt hat.

Auf dem Klageweg soll zweigleisig vorgegangen werden: Zum einen werden Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg geführt, mit denen die Rechtmäßigkeit der LDüV überprüft wird. Ein Rechtsanwalt, der bereits die Stellungnahmen der Kreisverbände verfasst hat, wird auch die Normenkontrollklagen führen. Zuarbeit wird von sechs Rechtsanwälten aus dem Verband geleistet. Da die Normenkontrollklagen sich im Wesentlichen auch auf das Gutachten stützen und dieses im März 2020 fertiggestellt sein wird, soll der Antrag dann beim OVG Lüneburg gestellt werden.

Zum anderen sollen auch Feststellungsklagen betroffener Landwirte unterstützt werden. Hier sind betroffene Mitglieder aufgefordert, mit ihrem Kreisverband Kontakt aufzunehmen. Insbesondere diejenigen, bei denen Auswirkungen aus der Bewirtschaftung ihrer Nutzfläche auf eine Messstelle, die erhöhte Nitratwerte ausweist, aus hydrogeologischen Gründen schlecht-hin ausgeschlossen ist, sollten sich dringend melden. Das Landvolk geht davon aus, dass deren Anzahl aufgrund der immensen Gebietsausdehnung der Roten Gebiete groß ist. Ein Kreis von Verbandsjuristen wird eine „Musterbegründung“ vorbereitet, auf deren Basis die Kreisverbände dann die Klagen vor den Verwaltungsgerichten führen können. Wenn möglich, sollen auch Eilverfahren angestrengt werden.

Die Kreisverbände werden mit den betroffenen Landwirten das weitere Vorgehen besprechen insbesondere, ob Klägergemeinschaften zu gründen sind. Abschließender Hinweis: Gleichzeitig wird auf politischer Ebene weiterhin auf fachlicher Grundlage eine Veränderung der Roten Gebiete angestrebt.