Maulkorb oder Datenschutz

Maulkorb oder Datenschutz - Foto: landpixel
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Antibiotika Nach Ansicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums dürfen die mit der Antibiotikadatenbank ermittelten Daten über die Therapiehäufigkeit in tierhaltenden Betrieben nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden. Die Behörde verwies in einem Schreiben an die Länder auf das Arzneimittelgesetz (AMG). Dessen Paragraf 58f besagt, dass erfasste Daten „ausschließlich zur Ermittlung und Berechnung der Therapiehäufigkeit, der Überwachung … und zur Ahndung von Verstößen gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften verarbeitet und genutzt“ werden dürfen.
Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Backhaus (SPD) sprach daraufhin von einer „fragwürdigen Rechtsauffassung des Bundes“. Sein niedersächsischer Amtskollege Christian Meyer (Grüne) erklärte, beim Thema Antibiotika sollte keine „Geheimniskrämerei“ betrieben werden. Sachsen-Anhalt und Thüringen bezeichneten die Auffassung des Bundes dagegen als nachvollziehbar.
red