Paratuberkuloseverordnung ist Kraft

Paratuberkuloseverordnung ist Kraft - Foto: landpixel
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Rindergesundheit Am 1. November ist die Niedersächsische Paratuberkulose-verordnung in Kraft getreten. Milchviehbetriebe sind ab jetzt verpflichtet, ihren Bestand regelmäßig auf die Tierseuche hin untersuchen zu lassen. Was gilt?

Niedersachsen sagt der Paratuberkulose den Kampf an. „Das ist bundesweit bisher einmalig“, sagt Dr. Heinz-Josef Dieckhoff, stellvertretender Geschäftsführer der Tierseuchenkasse (TSK). Kern der Verordnung ist die Einführung einer regelmäßigen Untersuchungspflicht in Milchviehbetrieben, eine Einstellungsregelung beim Zukauf von Rindern, die älter als 24 Monate sind, und die Durchführung von Biosicherheitsmaßnahmen in betroffenen Betrieben. Verursacher der unheilbaren, tödlich verlaufenden Paratuberkulose ist das „Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis“ (MAP). Ziel der Verordnung ist es, das Auftreten von MAP in den Betrieben zu vermindern.

Im Einzelnen sieht die Verordnung Folgendes vor:
Alle über 24 Monate alten Zuchtrinder mit negativem oder unbekanntem serologischen Status (ausgenommen Mutterkuhbestände) sind im Abstand von längstens zwölf Monaten auf MAP-Antikörper untersuchen zu lassen. An Stelle dieser Einzeltieruntersuchungen kann die Untersuchung von zwei Bestandsmilchproben pro Jahr treten. Die Proben aus der BHV-1-Untersuchung können hierzu genutzt werden. Bestandsmilchproben sind im Abstand von drei bis neun Monaten zu untersuchen.

Bei serologisch fraglichen oder positiven Bestandsmilchproben ist innerhalb von zwei Monaten eine serologische Untersuchung aller über 24 Monate alten Zuchtrinder des Bestandes mittels Einzelmilchprobe oder Einzelblutprobe durchzuführen.

Die Untersuchungsergebnisse sind der Veterinärbehörde spätestens 14 Tage nach Erhalt mitzuteilen. Die elektronische Übermittlung vom Labor an HI-Tier soll in Kürze automatisch erfolgen.

Milchviehbetriebe dürfen Zuchtrinder über 24 Monate nur aufnehmen, wenn diese innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten vor dem Verbringen in einer Einzeltieruntersuchung serologisch negativ auf Paratuberkulose untersucht worden sind.

Sollten bei einer Einzeltieruntersuchung positive Ergebnisse auftreten, muss der Tierhalter mit seinem Tierarzt einen Hygieneplan erarbeiten, diesen innerhalb eines Jahres auf Wirksamkeit kontrollieren und ggf. weiterführen und zusammen mit dem Tierarzt anpassen.

Die Kosten für die Probenahme sowie Laboruntersuchungen, welche gemäß der Verordnung vorgeschrieben sind, sowie im Falle eines positiven Befundes auch die Kosten für die Biosicherheitsberatung, werden von der TSK übernommen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, am Paratuberkuloseverminderungsprogramm teilzunehmen, bei welchem die Entfernung positiv getesteter Tiere mit einer Beihilfe versehen ist. Im Rahmen des freiwilligen Verminderungsprogramms der TSK haben bisher schon mehr als 3.000 niedersächsische Betriebe Blutproben oder Sammelmilch- und Einzeltierproben eingesandt, um einen Überblick über die Situation in ihrem Betrieb zu bekommen.    
Harry Fritsch,
Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen/red

https://milchwirtschaft.de/milchprofis/Para-TB-Programm.php

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