Stickstoffdüngung

Stickstoffdüngung - Stickstoffdüngung
Stickstoffdüngung

Stickstoffdüngung „Uns
wird ein bewährtes und gut überwachtes Instrument zum Nährstoffmanagement
auf unseren Höfen fehlen“. Rindviehhalter Jan Hollman aus Bardel in der
Grafschaft Bentheim ist enttäuscht über das Auslaufen der Ausnahmeregelung
für die Stickstoffdüngung, die LAND & Forst berichtete in Ausgabe Nr. 39
auf Seite 18. Bislang konnten Grünlandbauern auf Antrag über das
gesetzliche Limit von 170 kg Stickstoff je Hektar hinaus bis zu 230 kg/ha
ausbringen. Geknüpft war diese Genehmigung für Grünlandflächen an strenge
Auflagen. Die Landwirte müssen genau aufzeichnen, wann und wo sie
Wirtschaftsdünger ausbringen. Sie müssen zudem eine umfangreiche
Düngeplanung für ihre Flächen vorlegen. Die Ausnahmegenehmigung ist zudem
an eine strenge Überwachung geknüpft, um sicherzustellen, dass keine
Nährstoffeinträge in das Grundwasser erfolgen. Der Landwirtschaftliche
Hauptverein für Ostfriesland sieht in einer attraktiven Ausgestaltung der
sogenannten Derogationsregelung zugleich die Chance, die Vorzüglichkeit
des Grünlandes gegenüber dem Ackerland zu verbessern und damit einen
Ansatz zur Erhöhung des Grünlandanteiles.
Hollmann hält 275
Tiere und melkt etwa 100 Kühe. Neben dem Ackerbau bewirtschaftet er  25
bis 30 ha Grünland. Eine Erweiterung der Fläche durch Zupacht wäre sehr
teuer und aufgrund der starken Flächenkonkurrenz in der Region sowie der
Nähe zu Holland und NRW kaum möglich. Wie er haben mehr als 100 Landwirte
in der Grafschaft und rund 600 landesweit von der Ausnahmeregelung
profitiert und mit ihrem nachweislich guten Nährstoffmanagement belegt,
dass eine intensive Grünlandnutzung mit einem optimalen Grundwasserschutz
einhergehen kann. Das Landvolk Niedersachsen hat sich daher für eine
Verlängerung der bewährten Ausnahme auf Antrag  stark gemacht. Die
EU-Kommission will diese mit Blick auf die überfällige Novellierung der
deutschen Düngeverordnung im kommenden Jahr zunächst aussetzen.
Landwirt
Hollmann und seine Kollegen in der Grafschaft Bentheim sowie den anderen
Grünlandregionen Niedersachsens hoffen auf eine Wiederauflage. „Wir
erwarten von der EU-Kommission, dass sie uns dieses Instrument für ein
gutes Management der Wirtschaftsdünger nach Novellierung der deutschen
Gülleverordnung wieder an die Hand gibt“, sagt Hollmann. Br/ke

3 Fragen an Jan Hollmann, Rinderhalter aus der Grafschaft Bentheim

Wie ist ihre Reaktion auf
die Ankündigung, dass die sogenannte 230-kg-N-Regelung auslaufen soll?

Mit
den vielen betroffenen Grünlandbauern in der Grafschaft bedauere ich das
sehr. Die Regelung hat sich bewährt und bei gutem Management die
Gülleverwertung erleichtert, aber zugleich alle Belange des Umwelt- und
speziell des Wasserschutzes bestens berücksichtigt.

Wie lange
haben Sie von der 230-kg-N-Regelung profitiert?

Ich habe erstmals 2008
die Ausnahmeregelung beantragt, damals rückwirkend für das Jahr 2007 und
insgesamt über sieben Jahre teilgenommen.

Welche Vorteile haben
ihr Betrieb und die Umwelt durch die Regelung erzielt?

Ich habe fast
immer die komplette Grünlandfläche einbezogen, je nach Fruchtfolge
zwischen 25 und 30 ha. Dadurch konnte ich1.500 kg N mehr aus
Wirtschaftsdünger selber verwerten. Das entspricht fast 300 cbm Gülle, sie
hat den Mineraldünger ersetzt und mir zusätzlich Kosten für die
überbetriebliche Gülleverwertung in Höhe von fünf bis acht Euro je cbm
erspart. Alleine die Gülleabgabekosten sind für mich eine Ersparnis von
mehr als 2.300 Euro, die Einsparungen auf dem Düngerkonto kommen noch
hinzu. 1.500 kg Stickstoff entsprechen alleine ca. 55 dt
Kalkammonsalpeter, die übrigen Nährstoffe noch nicht einbezogen.  Die
Umwelt  wurde durch den geringeren Mineraldüngereinsatz ebenfalls
entlastet. Die Gülle wurde immer bodennah ausgebracht, genau bilanziert
und der Einsatz streng überwacht!