Beschluss Bundesrat zur Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO – Inhalt und Bewertung

Info Schwein

Wie berichtet hat der Bundesrat am 3.7.2020 die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verabschiedet und den Antrag der Länder NRW, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernommen. Damit muss der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum innerhalb von 8 Jahren erfolgen. Für die Übergangsfrist sind 3 Jahre für ein Umbaukonzept, weitere 2 Jahre für die Stellung eines Bauantrages und dann 3 Jahre bis zur Umsetzung der vorgesehenen Baumaßnahme vorgesehen. Für Härtefälle sollen noch zwei weitere Jahre hinzukommen. Betriebe, die die Sauenhaltung aufgeben wollen, sollen dies binnen 3 Jahren verbindlich erklären und können dann noch 2 Jahre weiterarbeiten. Innerhalb der Übergangsfrist soll eine Haltung in vorhandenen Kastenständen unter der Voraussetzung zulässig sein, dass dem Schwein in Seitenlage beim Ausstrecken der Gliedmaßen kein bauliches Hindernis entgegensteht. Nach der Übergangsfrist sind die Sauen in Gruppen zu halten, die dann nur noch zur Besamung fixiert werden dürfen. Für das Deckzentrum ist künftig ein Platzangebot von 5 qm/Sau erforderlich, welches in einen Liegebereich, Aktivitätsbereich und Rückzugsbereich aufgeteilt werden soll.

Im Abferkelbereich bleibt die ursprüngliche Übergangsfrist von 12+3+2 Jahren. Danach soll die Abferkelbucht 6,5 qm groß sein und die Fixierungsdauer auf max. 5 Tage um den Zeitpunkt des Abferkelns begrenzt sein.

Der DBV sieht nun eine enorme Belastung auf die deutschen Tierhalter zukommen: „Diese Entscheidung ist sehr schmerzhaft für die Sauenhalter und wird gerade kleine und mittlere Betriebe verstärkt zum Ausstieg zwingen“, so DBV-Präsident Joachim Rukwied. Aus Sicht des DBV war diese grundsätzliche Entscheidung dennoch dringend geboten, damit die Tierhalter u.a. wegen des Magdeburger Urteils endlich Planungs- und Rechtssicherheit bekommen.