Info Bioenergie
Info Bioenergie
Auf Einladung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) fand ein Branchengespräch zur nationalen Umsetzung der Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) statt. Die Umsetzung der RED II in nationales Recht muss bis zum 30. Juni 2021 erfolgen. Die Bioenergieverbände und der DBV haben dem BMEL die wichtigsten Anliegen erläutert. Dazu gehören u.a. die praxistaugliche Ausweitung der ab 2021 erforderlichen Nachhaltigkeitszertifizierung auf gasförmige und feste Biomasse. In diesem Zusammenhang wies die Branche für den Bereich Biogas auf die Notwendigkeit der 1:1-Umsetzung der Schwellenwerte zur Nachweispflicht der Nachhaltigkeit hin. Dieser liegt laut RED II bei 2 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung. Allerdings passt dieser Begriff nicht in die deutsche Systematik der installierten Leistung und der Bemessungsleistung. Hier gilt es, eine Benachteiligung flexibilisierter Biogasanlagen zu verhindern. Wegen der Ausweitung der Nachhaltigkeitspflicht auf feste und gasförmige Biomasse wurde erneut auf das Problem des legalen Flächenumbruchs nach dem 01.01.2008 hingewiesen, da durch die Ausweitung der Nachhaltigkeitspflicht zukünftig eine größere Flächenkulisse und u.U. bereits die Ernte 2020 betroffen sein wird. Auch die Forderung nach einer kontinuierlichen Anhebung der THG-Minderungsquote auf 16 % im Jahr 2030 wurde vorgetragen.