Info Schwein
Zur Bekämpfung der ASP hat der Bundesrat am 13.03.2020 einer Änderung der Schweinepestverordnung in Anpassung an das EU-Recht zugestimmt. So wurden u.a. die Befugnisse für zuständige Veterinärbehörden bei Betretungsverboten sowie Desinfektionsanordnungen in ASP-gefährdeten Gebieten erweitert. Zudem können Schweinehalter nun bereits vor einem ASP-Ausbruch bei Wildschweinen für ihren Betrieb einen sog. Status erlangen.