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Wie Agra-Europe berichtet, droht die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung, mit der Landwirten der Erwerb der Sachkunde für die Durchführung der Isoflurannarkose bei der Ferkelkastration ermöglicht werden soll, zu scheitern. Zwar hatte der zuständige Ausschuss des Bundesrates am 02.09.19 Änderungen der ursprünglich vom BMEL vorgeschlagenen Verordnung mit einfacher Mehrheit zugestimmt. Im Bundesratsplenum am 20.09.2019 erscheint allerdings angesichts der Gewichtung der Länderstimmen und der zahlreichen Enthaltungen im Ausschuss eine Mehrheit derzeit fraglich. Sollte die Verordnung keine Mehrheit finden, ist die Isoflurannarkose nur im Beisein eines Tierarztes möglich. Da die Verfahren Jungebermast und insbesondere die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) derzeit von den nachgelagerten Stufen (Schlachtwirtschaft und Handel) deutliche Grenzen aufgezeigt bekommen – insbesondere die Immunokastration wird derzeit noch überwiegend abgelehnt – und darüber hinaus diese Verfahren für kleinere Betriebe nicht ohne weiteres umzusetzen sind, werden aus Sicht des DBV mehr als zwei Drittel der männlichen Ferkel weiterhin kastriert werden müssen – ab 2021 nunmehr mit Betäubung. Das ist durch die vorhandenen Tierärzte nicht zu leisten und führt vor allem für kleinere Betriebe zu zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen. In der Folge ist ein nicht unerheblicher Strukturbruch zu befürchten. Insofern appelliert der DBV an die Bundesländer, in der Bundesratssitzung am 20.09.2019 der Ferkelbetäubungs-Sachkunde-Verordnung zuzustimmen.