Info Bioenergie
Das Bundesumweltministerium hat einen nicht mit anderen Ressorts abgestimmten Entwurf für die Gestaltung der Biokraftstoffquoten bis 2030 vorgelegt. Das BMU schlägt vor, die Treibhausgasminderungsquote im Verkehr bis 2025 bei 6% zu belassen und zugleich Mehrfachanrechnungen für Elektromobilität und Wasserstoff zuzulassen. Damit sind die Klimaschutzziele im Verkehrssektor aber völlig unerreichbar. Es ist mit einer Verdrängung konventioneller Biokraftstoffe zu rechnen, was sogar zu einem erhöhten Treibhausgasausstoß im Verkehrssektor führen könnte.
Der DBV hat hierzu seine kritische Stellungnahme gemeinsam mit dem Bundesverband Bioenergie und dem Fachverband Biogas (Hauptstadtbüro Bioenergie) abgegeben und sich hierbei mit den Biokraftstoffverbänden abgestimmt. Wir fordern eine sukzessive Anhebung der THG-Quote auf 16 % bis 2030. Mehrfachanrechnungen sind im System der THG-Quote grundsätzlich nicht sinnvoll bzw. notwendig. Außerdem fordern wir eine Stabilisierung des Anteils konventioneller Biokraftstoffe auf mindestens heutigem Niveau. Ein Ausbau fortschrittlicher Biokraftstoffe wird ebenfalls befürwortet.