In Verbändeanhörung: Verordnungsentwurf für die Meldepflicht von Nährstoffvergleich und Düngebedarfen

Info Umwelt

Die niedersächsische Landesregierung hat ihren Entwurf einer Verordnung für die elektronische Meldepflicht von Nährstoffvergleichen und Düngebedarfen in die Verbändeanhörung gegeben.

Alle Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber mit Betriebssitz in Niedersachsen, die einen Nährstoffvergleich und Düngebedarfsermittlungen erstellen müssen, sollen durch die landesrechtliche Verordnung verpflichtet werden, über ein elektronisches Meldeprogramm diese Angaben zur Ermittlung des Nährstoffvergleiches und der Düngebedarfe zu melden. Betroffen von dieser Regelung wären derzeit rund etwa 30.000 Betriebe.

Als zusätzliche landesrechtliche Pflicht dürfen jährlich nicht mehr Nährstoffe im Gesamtbetrieb ausgebracht werden als die Summe der N- und P-Düngebedarfe aus den Bedarfsberechnungen eines Betriebes von allen Schlägen.  Als Frist für die Meldung der Daten zum Nährstoffvergleich, der Düngebedarfsberechnungen und des betrieblichen aufsummierten Düngebedarfs  ist der 31. März des auf das jeweilige Düngejahr folgende Kalenderjahr vorgesehen. Die Verordnung soll dazu dienen die Kontrolleffizienz der Düngebehörde zu steigern. Wird bei einer betrieblichen Kontrolle festgestellt, dass eine größere Nährstoffmenge an Stickstoff oder Phosphat in einem Düngejahr ausgebracht wurde als die Menge, die sich aus dem gesamtbetrieblichen Düngebedarf ergibt, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

Die Verordnung wird voraussichtlich im Winter in Kraft treten, so dass die Meldepflicht erstmals für das Düngejahr 2018/19 gelten wird.

Der Landesverband hält angesichts der öffentlichen Diskussion über die auch vom Berufsstand unterstützte notwendige Transparenz des Umgangs mit Düngemitteln, die zusätzliche Bürokratie der neuen Meldepflicht verbandspolitisch gerade noch für vertretbar. Das gilt insbesondere bei praxisgerechten EDV-Lösungen. Leider ist die Bundesregierung bisher jedoch nicht bereit, dafür im Gegenzug die Landwirtschaft in nitratbelasteten Gebieten von der geplanten Kürzung der N-Ausbringung auf 80 % des Düngebedarfs zu befreien.