Informationen und Handlungsempfehlungen zum aktuellen Corona – Geschehen

Info: Milch/Rind/Geflügel/Schwein/Ökolandbau

Die Dynamik im Infektionsgeschehen rund um Corona erfordert es derzeit, dass Entscheidungen zu Präventionsmaßnahmen, die die Ausbreitung des Virus eindämmen sollen, nahezu täglich überdacht werden müssen. Der Einhaltung grundsätzlicher Hygieneregeln kommt weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Das Land Niedersachsen hat eine zentrale Seite zur Information über Hygienemaßnahmen und zum aktuellen Coronageschehen veröffentlicht. Dort findet man beispielweise auch eine regelmäßig aktualisierte Liste, die das Infektionsgeschehen in den einzelnen Landkreisen Niedersachsens aufzeigt. Desweiteren gibt es neben den grundlegenden Hinweisen zur Hygiene Informationen zu Ansprechpartnern für beispielsweise Fragestellungen von Unternehmen. Auf der Seite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes sind zudem Hotlines zu Notdiensten und Ärztlichen Beratungsstellen aufgeführt.

Aktuelle Rechtslage in Niedersachsen für Quarantänepflichten wegen Corona:

Allgemeine Empfehlungen der zuständigen Behörden (z. B. Gesundheitsämter) sollten beachtet werden, auch wenn damit betriebliche Anpassungen notwendig sind, die zu Belastungen führen. Diese dienen vor allem auch dem Schutz der eigenen Gesundheit, von Familienmitgliedern und Mitarbeitern oder Kunden. Sie sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Verpflichtend einzuhalten sind behördliche Anordnungen. Diese setzen derzeit entweder eine unmissverständliche schriftliche oder auch mündliche Anweisung der Behörde gegenüber dem Betriebsleiter, oder natürlich auch gegenüber Mitarbeitern, Familienangehörigen etc. voraus. Sie können auch per Allgemeinverfügung erlassen werden, das setzt dann aber eine amtliche Bekanntmachung (z. B. Amtliche Bekanntmachungen in der Tageszeitung) voraus. Das Nds. Sozialministerium als Rechtsaufsicht hat in seinem jüngsten Erlass an die Gesundheitsämter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Auswahl der Maßnahmen im Einzelfall insbesondere das Verhältnismäßigkeitsgebot zu beachten ist. Das Landvolk steht im Austausch mit den Ministerien, hier bestimmte Situationen auf den Höfen besonders zu berücksichtigen. Denn neben der wirtschaftlichen Existenz sind z. B. auch der Tierschutz und die Lebensmittelversorgung schwerwiegende Aspekte, die Quarantänepflichten in der Landwirtschaft Grenzen setzen. In jedem Fall sollten aber die Mitarbeiter in den Betrieben jetzt auch dafür sensibilisiert werden, dass ebenfalls im privaten Freizeitumfeld auf Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionskette geachtet werden muss.