Info Umwelt
In seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Landesverordnung über eine elektronische Meldepflicht des Nährstoffvergleichs (siehe auch Umwelt-Info 3/2019) fordert das Landvolk Niedersachsen das Landwirtschaftsministerium zur Überprüfung der geplanten Meldepflicht der Nährstoffvergleiche auf. Hintergrund ist der von der Bundesregierung geplante Wegfall des Nährstoffvergleichs ab dem Düngejahr 2020/2021, weil die bisherige Form mit einer pauschalen Obergrenze von jährlich bis zu 50 kg Stickstoffüberschuss pro Hektar von der EU nicht mehr akzeptiert wird. Die Einführung einer für höchstens zwei Jahre geltenden Meldepflicht macht aus Sicht des Landvolks wenig Sinn. Weiterhin wünscht sich der Verband eine Erleichterung durch Verzicht auf die Meldepflicht der Nährstoffgehalte der im Betrieb eingesetzten Mineral- und Wirtschaftsdünger, da diese Werte keinen Mehrwert für die Kontrolle der zukünftig im Mittelpunkt des Düngerechts stehenden Düngebedarfsberechnungen (DBE) ergeben. Da die DBE für das Erntejahr 2019 bereits im Betrieb dokumentiert sein müssen, schlägt das Landvolk außerdem vor, die elektronische Meldung dieser Dokumentation erst für die Kulturen im Erntejahr 2020 zu verlangen und den Betrieben die erneute Eingabe der Daten in das Meldeportal der LWK für das abgelaufene Düngejahr 2019 zu ersparen. Für die Zukunft wird gefordert, dass die Meldung auch über andere Software als nur das Meldeportal bei der LWK erfolgen kann, in der die notwendigen Daten bereits auf den Betrieben vorliegen. Ein Inkrafttreten der Meldepflicht ist gegen Jahresende 2019 zu erwarten.