Am 21. April trat das neue EU-Tiergesundheitsrecht in Kraft. Daraus ergeben sich Änderungen in Bezug auf die Verbringungsregelungen aus BTV-Sperrgebieten in BTV-freie Regionen. Das bewährte Verfahren zum Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen in BTV-freie Regionen innerhalb Deutschlands mit nur einem negativen PCR-Ergebnis und Repellentbehandlung ist nicht mehr möglich. Der DBV empfiehlt Betrieben, die ihre Tiere nicht ausschließlich zur sofortigen Schlachtung verbringen, ihre Muttertiere regelmäßig gegen BTV 8 und eventuell gegen weitere BTV-Serotypen impfen zu lassen.