Keine Einzelfall-Genehmigungen für Glyphosat-Anwendung im Grünland nötig
Das Bundeskabinett hat am 24. April die neue Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) beschlossen. Dies war nötig, da das Glyphosat-Anwendungsverbot der alten PflSchAnwV mit der Wiederzulassung des Wirkstoffes …