Aufstallungspflicht Geflügel aufgrund von Vogelgrippe

Aufstallungspflicht in Teilen Lüneburgs

Sehr geehrte Mitglieder,

Die Vogelgrippe ist seit Anfang November auf den Vormarsch in Norddeutschland. Am 13.11.2020 wurde der erste positive H5N8 Befund an einer Graugans im Landkreis Harburg festgestellt. Mittlerweile wurden vermehrt Fälle aus den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gemeldet. Auch die Nachbarlandkreise von Lüneburg Herzogtum Lauenburg und Prignitz sind betroffen. Aus diesen Grund wurde durch den Landkreis Lüneburg die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest verfügt.

Die aufstallungspflichtigen Gebiete entnehmen Sie bitte dem Anhang. Ab dem 01.12.2020 sind alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in diesen Gebieten nur noch ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten.

Ihr BVNON